Verwaltungsverfahren


Klagen gegen den Staat

Wenn ein öffentlicher Beamter in Ausübung seiner dienstlichen Stellung durch ein rechtswidriges Verhalten jemandem schuldhaft einen Schaden zufügt, dann kann der Geschädigte zwar nicht diesen Beamten selbst, wohl aber den Rechtsträger, den er vertritt, auf Schadenersatz klagen. Das kann etwa der Staat, ein Bundesland oder eine Gemeinde sein. Die Juristen sprechen hier von einer Amtshaftung.

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Umgang mit Behörden

Auch Behörden sind nicht unfehlbar. Kritik muss auch das Amtsorgan hinnehmen. Doch soll man sich auch bei größter Erregung über Behördenmaßnahmen vor Beleidigungen, Vorwürfen und Drohungen hüten!

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Der Gang zum Volksanwalt

Wenn Sie glauben, von einem Missstand in der Bundesverwaltung, in einer Landesverwaltung oder in einer Gemeindeverwaltung betroffen zu sein und keine andere Möglichkeit sehen, Ihr Recht zu bekommen, dann können Sie sich an die Volksanwaltschaft wenden. Sie ist unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 aus ganz Österreich erreichbar. Die Anschrift lautet 1015 Wien, Singerstraße 17.

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Unabhängige Verwaltungssenate

Seit 1. Jänner 1991 gibt es in jedem österreichischen Bundesland einen sogenannten "Unabhängigen Verwaltungssenat", dessen Mitglieder bei Besorgung der ihnen zukommenden Aufgaben an keine Weisung gebunden sind. Sie entscheiden über Berufungen und Beschwerden in den meisten Verwaltungsangelegenheiten (v. a. in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen).

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Grundrechte und Grundrechtsschutz

Die österreichische Verfassung gewährleistet dem einzelnen Bürger eine Reihe von ganz besonderen Rechten, die unter den entsprechenden Voraussetzungen auch vor dem Verfassungsgerichtshof durchgesetzt werden können. Einige Beispiele: Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, Unverletzlichkeit des Eigentums, Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit und des Datenschutzes.

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Reisepass und Personalausweis

Zur Ausstellung dieser Urkunden ist das Passreferat der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Bürgermeister im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion zuständig. Eine Gemeinde kann durch Verordnung ermächtigt werden, die Reisepassanträge entgegenzunehmen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Beachten Sie, dass Sie 1 EU-Passbild (Hochformat, 35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate - achten Sie auf den Stempel des Fotografen auf dem Foto!!) benötigen, die aus neuerer Zeit stammen und Sie ohne Kopfbedeckung von vorne darstellen. Auch Lächeln ist nicht erlaubt. Automaten- und Farbbilder können verwendet werden, die Lichtbilder müssen jedoch "EU-Pass-tauglich" sein. Ab 28.8.2006 werden nur mehr Reisepässe ausgestellt, die bestimmte Sicherheitsmerkmale tragen, wie z.B. der biometrische Abdruck.

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Staatsbürgerschaft

Anträge um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen schriftlich beim Amt der zuständigen Landesregierung eingereicht werden und persönlich - bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter - unterzeichnet sein. In Wien sind die Ansuchen bei der MA 35 im Rathaus einzureichen.

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Anmeldung und Abmeldung

Die Pflicht zur Anmeldung trifft den Unterkunftnehmer. Unterkunftnehmer ist jeder, der in einer Wohnung Unterkunft nimmt. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

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Verwaltung

Die meisten Probleme, mit denen ein Bürger konfrontiert ist, führen ihn - wenn er nicht bereits in der Gemeinde seine Probleme lösen kann - entweder zur Bezirkshauptmannschaft (in Städten, die einen Magistrat haben, zu diesem) oder zum Finanzamt oder zur Polizei.

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Kontakt

Telefonische Rechtsauskunft
für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50

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