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Zivilprozess
Vermiedene ProzesseEinen Prozess zu vermeiden ist oft viel besser als einen Prozess zu führen, der mit einem beträchtlichen Aufwand an Geld, Zeit und Nervenkraft verbunden zu sein pflegt. Der „gerichtliche Vergleichsversuch", den man beim Bezirksgericht beantragen kann, ist ein gutes Mittel dazu. Top Gestritten wird immerInnerhalb der Zivilgerichtsbarkeit gibt es zwei Abteilungen: das strittige Verfahren (also die eigentlichen Zivilprozesse) und das sogenannte Außerstreitverfahren, in dem etwa Verlassenschaftsabhandlungen oder Vormundschaftsangelegenheiten behandelt werden. Gestritten wird aber meistens da und dort. Top Das zuständige GerichtEs gibt in Österreich zwei Arten von Gerichten, die sich in erster Instanz mit zivilrechtlichen Ansprüchen und Klagen zu befassen haben: die Bezirksgerichte und die Landesgerichte. Übersteigt der eingeklagte Betrag EUR 10.000,-, so ist das Landesgericht zuständig, ansonsten das Bezirksgericht. Aber es gibt auch viele Sonderzuständigkeiten: Ehescheidungen etwa landen immer beim Bezirksgericht. Top Termine und FristenWenn man eine Ladung zu einer Verhandlung bekommt, soll man sich zum angegebenen Zeitpunkt nicht nur pünktlich, sondern geradezu überpünktlich einfinden. Und überhaupt auf alle Fristen achten, auf die in behördlichen Schreiben hingewiesen wird. Top Ist ein Awalt nötig (Anwaltspflicht)?Wenn man beim Landesgericht prozessiert oder gar mit einer Berufung gegen ein Urteil in die Instanz geht, braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt. Beim Bezirksgericht nur dann, wenn es um mehr als EUR 5.000,- geht. Ansonsten kann man sich auch selbst vertreten. Top Kosten, Kosten, KostenWenn man einen Rechtsanwalt mit der Einbringung einer Klage beauftragt, kostet das natürlich etwas. Wieviel, das hängt einerseits davon ab, wie kompliziert der Sachverhalt und andererseits, wie hoch der eingeforderte Betrag ist. Die Kosten für eine Verhandlung werden nach ihrer Dauer bemessen. Top Prozess: Wer verliert, zahlt alles!Siege in allen Vorinstanzen sind wertlos, wenn man bei der obersten Instanz nicht durchdringt. Das gilt nicht nur für den Klagsanspruch selbst, sondern auch für die oft recht bedeutenden Prozesskosten. Wer also bei zwei Gerichtsinstanzen recht bekommt, vom Obersten Gerichtshof aber unrecht, muss die gesamten Prozesskosten tragen! Top Ohne Geld prozessierenNiemand soll an der Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche nur deshalb gehindert werden, weil er sich einen Prozess finanziell nicht leisten kann. In diesem Fall kann man bei Gericht um die sogenannte „Verfahrenshilfe" ansuchen. Dazu muß man ein „Vermögensbekenntnis" vorlegen. Top Als Zeuge geladenNiemand geht gerne als Zeuge zu Gericht. Aber Zeugenpflicht ist eine allgemeine Staatsbürgerpflicht und die Nichtbefolgung einer Zeugenladung kann unangenehme Folgen nach sich ziehen. Falsche Zeugenaussage übrigens noch unangenehmere: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Top Der SachverständigeDer Gerichtsprozess ist weitgehend zu einem Sachverständigenprozess geworden, ob es sich nun um ein Vaterschaftsverfahren oder um einen Mordprozess, um Prozesse nach Verkehrsunfällen oder um Mietstreitigkeiten (v.a. auch bei Zinserhöhungen) geht. Top Lohnpfändung und ExistenzminimumDie Lohnpfändung gehört zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Exekutionsarten. Ein mehr oder minder hohes pfändungsfreies Existenzminimum muss dem Schuldner (im Exekutionsverfahren "Verpflichteter" genannt) aber verbleiben. Top Nicht alles kann man pfändenGewisse Dinge darf auch der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen. Der "soziale Paragraph" unserer Exekutionsordnung (§ 250 EO) zählt sie genau auf. Auch Familienbilder und Ehering des Schuldners fallen darunter. Top
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