Zivilprozess


Vermiedene Prozesse

Einen Prozess zu vermeiden ist oft viel besser als einen Prozess zu führen, der mit einem beträchtlichen Aufwand an Geld, Zeit und Nervenkraft verbunden zu sein pflegt. Der „gerichtliche Vergleichsversuch", den man beim Bezirksgericht beantragen kann, ist ein gutes Mittel dazu.

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Gestritten wird immer

Innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit gibt es zwei Abteilungen: das strittige Verfahren (also die eigentlichen Zivilprozesse) und das sogenannte Außerstreitverfahren, in dem etwa Verlassenschaftsabhandlungen oder Vormundschaftsangelegenheiten behandelt werden. Gestritten wird aber meistens da und dort.

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Das zuständige Gericht

Es gibt in Österreich zwei Arten von Gerichten, die sich in erster Instanz mit zivilrechtlichen Ansprüchen und Klagen zu befassen haben: die Bezirksgerichte und die Landesgerichte. Übersteigt der eingeklagte Betrag EUR 10.000,-, so ist das Landesgericht zuständig, ansonsten das Bezirksgericht. Aber es gibt auch viele Sonderzuständigkeiten: Ehescheidungen etwa landen immer beim Bezirksgericht.

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Termine und Fristen

Wenn man eine Ladung zu einer Verhandlung bekommt, soll man sich zum angegebenen Zeitpunkt nicht nur pünktlich, sondern geradezu überpünktlich einfinden. Und überhaupt auf alle Fristen achten, auf die in behördlichen Schreiben hingewiesen wird.

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Ist ein Awalt nötig (Anwaltspflicht)?

Wenn man beim Landesgericht prozessiert oder gar mit einer Berufung gegen ein Urteil in die Instanz geht, braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt. Beim Bezirksgericht nur dann, wenn es um mehr als EUR 5.000,- geht. Ansonsten kann man sich auch selbst vertreten.

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Kosten, Kosten, Kosten

Wenn man einen Rechtsanwalt mit der Einbringung einer Klage beauftragt, kostet das natürlich etwas. Wieviel, das hängt einerseits davon ab, wie kompliziert der Sachverhalt und andererseits, wie hoch der eingeforderte Betrag ist. Die Kosten für eine Verhandlung werden nach ihrer Dauer bemessen.

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Prozess: Wer verliert, zahlt alles!

Siege in allen Vorinstanzen sind wertlos, wenn man bei der obersten Instanz nicht durchdringt. Das gilt nicht nur für den Klagsanspruch selbst, sondern auch für die oft recht bedeutenden Prozesskosten. Wer also bei zwei Gerichtsinstanzen recht bekommt, vom Obersten Gerichtshof aber unrecht, muss die gesamten Prozesskosten tragen!

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Ohne Geld prozessieren

Niemand soll an der Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche nur deshalb gehindert werden, weil er sich einen Prozess finanziell nicht leisten kann. In diesem Fall kann man bei Gericht um die sogenannte „Verfahrenshilfe" ansuchen. Dazu muß man ein „Vermögensbekenntnis" vorlegen.

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Als Zeuge geladen

Niemand geht gerne als Zeuge zu Gericht. Aber Zeugenpflicht ist eine allgemeine Staatsbürgerpflicht und die Nichtbefolgung einer Zeugenladung kann unangenehme Folgen nach sich ziehen. Falsche Zeugenaussage übrigens noch unangenehmere: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

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Der Sachverständige

Der Gerichtsprozess ist weitgehend zu einem Sachverständigenprozess geworden, ob es sich nun um ein Vaterschaftsverfahren oder um einen Mordprozess, um Prozesse nach Verkehrsunfällen oder um Mietstreitigkeiten (v.a. auch bei Zinserhöhungen) geht.

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Lohnpfändung und Existenzminimum

Die Lohnpfändung gehört zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Exekutionsarten. Ein mehr oder minder hohes pfändungsfreies Existenzminimum muss dem Schuldner (im Exekutionsverfahren "Verpflichteter" genannt) aber verbleiben.

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Nicht alles kann man pfänden

Gewisse Dinge darf auch der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen. Der "soziale Paragraph" unserer Exekutionsordnung (§ 250 EO) zählt sie genau auf. Auch Familienbilder und Ehering des Schuldners fallen darunter.

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Kontakt

Telefonische Rechtsauskunft
für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50

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