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VersicherungFlüchtige AutolenkerFahrerflucht zahlt sich, von moralischen Erwägungen abgesehen, auch rechtlich gesehen nicht aus. Strenge Gerichts- und Verwaltungsstrafen können die Folge sein. Die Haftpflichtversicherung kann die Unterlassung der Meldung dann als Obliegenheitsverletzung argumentieren, wenn ein konkreter Verdacht in eine bestimmte Richtung (z.B. Alkohol am Steuer) nicht mehr von ihr geprüft werden kann (OGH 7 Ob191/98h) - Achtung: Sie ist in solch einem Fall bis zu einem Betrag von EUR 11.000,- leistungsfrei! Top Alkohol am SteuerAlkoholisiert ein Fahrzeug zu lenken, kann sehr teuer kommen. Strenge, meist unbedingt ausgesprochene Gerichtsstrafen können ebenso die Folge sein, wie hohe Schadenersatzforderungen nach einem Unfall. Und außerdem besteht bis zum Betrag von € 11.000,- Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung. Top SturmschädenSturmschäden werden in den meisten Fällen nur von einer Kaskoversicherung übernommen. Die Sturmschadenversicherung ersetzt Beschädigungen, die dadurch entstehen, dass Gegenstände durch starken Wind auf das versicherte KFZ geworfen werden. Hat man keine diesbezügliche Versicherung, wird es schwer sein, den entstandenen Schaden durchzusetzen, da es meistens keinen Schädiger gibt, den ein Verschulden trifft. In der Regel ist der Schaden durch sogenannte höhere Gewalt entstanden. Top
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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