Straßenverkehrsordnung & Unfall


Vertrauen und Schauen

Grundsätzlich kann man als Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass sich auch die anderen im Straßenverkehr richtig verhalten. Aber gegenüber manchen Personengruppen gilt dieser „Vertrauensgrundsatz" nicht, zum Beispiel gegenüber Kindern sowie offensichtlich Seh- oder Hörbehinderten.

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Kinder auf der Straße

Bei Kindern, die sich auf der Straße befinden oder sich ihr nähern, muss man als Autolenker ganz besonders aufpassen, vor allem auch in der Nähe von Schulen, Horten oder Kindergärten.

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Gefahren beim Autostopp

Autostoppen kann Risken der verschiedensten Art mit sich bringen, sowohl für den Autostopper (oder die Autostopperin) selbst, als auch für den Autofahrer, der sie oder ihn mitnimmt. Kommt der Autostopper aufgrund eines Unfalles zu Schaden, so wird der Halter des Kraftfahrzeuges auch bei verschuldensunabhängigen Unfällen (z.B. Sturm oder Lawinenabgang) ersatzpflichtig.

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Kontakt

Telefonische Rechtsauskunft
für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50

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