Kauf & Verkauf


Gewährleistung und Fristen

Bei Autokauf nach 1.1.2002 kommen die neuen Gewährleistungsregeln zur Anwendung: innerhalb von 2 Jahren können Mängel geltend gemacht werden, die schon bei der Übergabe vorgelegen sind.

Wenn ein Kfz länger als 1 Jahr zugelassen war, kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden, aber nur wenn der Käufer ausdrücklich zustimmt.

Beim Verkauf von privat zu privat oder zwischen Unternehmern kann die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen werden.

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Rücktritt vom Vertrag?

Grundsätzlich gibt es kein Rücktrittsrecht bei Verträgen - Verträge sind einzuhalten! Ausnahmen bestehen, wenn es vertraglich vereinbart wurde oder der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert und der Rücktritt vom Käufer vorher (am besten schriftlich) angedroht wurde.

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Was ist eigentlich eine Garantie?

Die Garantie ist ein zusätzliches Versprechen des Herstellers oder des Importeurs, manchmal auch des Händlers, für bestimmte Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten, zu haften. Bei der Garantie kann der Hersteller die Dauer und auch die Bedingungen frei gestalten. Wichtig ist, die Garantiebestimmungen genau zu lesen! Die Gratis-Reparatur wird nämlich oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers bleibt aber weiterhin bestehen!

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