Führerschein


Unzulässige vorläufige Abnahme des Führerscheins

Die vorläufige Führerscheinabnahme stellt einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Der Betroffene kann diesen binnen 6 Wochen beim Unabhängigen Verwaltungssenat in den Bundesländern (UVS) anfechten.

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Vormerksystem

Seit 1. Juli 2005 gibt es in Österreich das Vormerksystem. Bei bestimmten Delikten (z.B.: Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg, Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung, Übertretung der 0,5 Promille Alkoholgrenze für Pkw-Fahrer, etc.) wird neben einer Geldstrafe auch ein Vermerk ins örtliche Führerscheinregister vorgenommen. Bei Wiederholung drohen besondere Schulungen bzw. Führerscheinentzug von 3 Monaten.

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Scheckkartenführerschein

Ab 1. März 2006 werden neu erworbene Führerscheine nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können umgetauscht werden. Es besteht aber keine Umtauschpflicht, der alte "rosa Schein" bleibt weiterhin gültig!

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Kontakt

Telefonische Rechtsauskunft
für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50

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