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Rechtstipps rund um den Weihnachtseinkauf
Habe ich ein Recht auf Umtausch?Wenn die gekaufte Ware nicht gefällt oder nicht passt, sonst aber keine Mängel hat, besteht kein Anspruch auf Austausch oder Rückforderung des Kaufpreises. Es sei denn, Sie haben dies vereinbart und auf der Rechnung vermerken lassen. Die meisten HändlerInnen sind bereit dazu.
Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht! Es besteht auch kein Recht auf Ausstellung einer Gutschrift/eines Gutscheines!
Tipp: Am besten ist es, vor dem Kauf gleich nachzufragen, ob es ein kostenloses Umtauschrecht gibt. Die meisten Firmen vermerken auf der Rechnung ein Umtauschrecht innerhalb eines gewissen Zeitraumes. Achten Sie auch darauf! Top Wann muss ich Stornogebühr zahlen?In Österreich gilt der strenge Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Der/die VerkäuferIn kann auf Vertragseinhaltung bestehen, wenn keine besonderen Rücktrittsregelungen gelten. In der Praxis wird allerdings sehr oft – entweder im Vorhinein oder Nachhinein – vereinbart, dass die Ware gegen Zahlung einer Stornogebühr vom/von der VerkäuferIn zurückgenommen wird. Die Höhe der Stornogebühr wird meistens im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Wenn keine Vereinbarung über die Höhe getroffen wurde, dann gilt als allgemeine Grenze 15 % vom Kaufpreis. Dieser Prozentsatz kann nur in ganz bestimmten Fällen erhöht werden (z. B. wenn dem/der VerkäuferIn besondere Aufwendungen entstanden sind) In bestimmten Fällen kann dieser Betrag auch vom Gericht reduziert werden. Tipp: Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob der /dieVerkäuferIn überhaupt die Ware zurücknehmen würde und ob dann Stornogebühren anfallen. Top Was bedeutet Gewährleistung?
Wenn die Ware schon im Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft ist, hat man gesetzliche Gewährleistungsrechte. Es gibt folgende rechtliche Möglichkeiten: 1. Kostenlose Verbesserung/Reparatur der Ware durch den/die VerkäuferIn wenn nicht möglich, dann: 2. Kostenloser Austausch der Ware wenn nicht möglich, dann: 3. Preisminderung wenn nicht zumutbar, dann: 4. Rückabwicklung des Vertrages bei besonders schweren Mängeln ("Wandlung") Gewährleistungspflichtig ist immer der/die VerkäuferIn (nicht HerstellerIn oder ImporteurIn). Bei einem Gewährleistungsmangel muss man keinen Gutschein akzeptieren! Auch eine Stornogebühr ist bei Gewährleistungsmängeln nicht erlaubt! Top Was heißt Garantie?
Dies ist ein freiwilliges Versprechen des/der HändlerIn oder des/der HerstellerIn. Die Garantie bietet zusätzliche Rechte im Umfang einer Garantieerklärung/Urkunde.
Vorteil: Es werden davon zusätzlich Mängel umfasst, die erst nach dem Kauf entstanden sind. Achten Sie auf den genauen Inhalt des Garantiescheines – Verschleißteile sind meist ausgenommen!
Top Welche Rechte habe ich bei einem Gutschein?
Ein unbefristet ausgestellter Gutschein kann innerhalb von 30 Jahren eingelöst werden. Ausgenommen das Unternehmen ist in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen. Deshalb empfehlen wir, den Gutschein rasch einzulösen. Eine Befristung des Gutscheines ist aber erlaubt: Die Befristung muss eindeutig erfolgen (auf dem Gutschein bzw. der Rechnung).
Die Frist darf nicht zu kurz bemessen sein. Eine Befristung von 2-3 Monaten ist sittenwidrig. Eine Befristung von 6 Monaten ist grundsätzlich erlaubt. Top Unser Service für D.A.S.-Mitglieder: Telefonische Rechtsauskunft unter 0810 300 250 (zum Ortstarif) Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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