Schadenersatz


Kampf den Lärmsündern

Die meisten von uns leiden heutzutage unter übermäßiger Lärmentwicklung, ob es sich nun um Verkehrslärm, Betriebslärm oder Lärm aus der Nachbarschaft handelt. Bei übermäßigem Lärm aus der Nachbarschaft kann eine Unterlassungsklage beim Bezirksgericht erhoben werden, wenn das ortsübliche Maß überschritten wird.

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Akademischer Pfusch

Auch Akademiker sind haftbar, wenn sie in Ausübung ihres Berufes jemandem durch mangelnde Fachkenntnis Schaden zufügen. Das gilt für den Arzt, der eine falsche Diagnose erstellt ebenso wie für den Notar, der ein nicht formgerechtes Testament verfasst.

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Der nachlässige Hausbesorger

Ein Hausbesorger kann schadenersatzpflichtig werden, wenn er etwa im Winter bei Eis und Schnee seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt. Und wenn das schon öfters vorgekommen ist, haftet nicht nur er selbst, sondern auch der betreffende Hauseigentümer für die Folgen.

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Schaden - und kein Ersatz

Aufgrund des Gesetzes ist jeder berechtigt, vom Schädiger Ersatz für den Schaden zu verlangen, den dieser ihm schuldhaft zugefügt hat. Aber die Gerichte machen da mancherlei Einschränkungen. Denn grundsätzlich ist nur der direkt und nicht auch der indirekt Geschädigte ersatzberechtigt.

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Haften Eltern für Ihre Kinder?

Das Ausmaß der Aufsichtspflicht von Eltern für ihre Kinder richtet sich danach, was vernünftigerweise von den Eltern nicht zuletzt nach dem Alter, der Entwicklung und Eigenart des Kindes verlangt werden kann. Die Aufsichtspflicht darf also nicht überspannt werden.

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Achtung, bissiger Hund!

Als Tierhalter muss man auf seinen Hund entsprechend aufpassen, sonst kann man schadenersatzpflichtig werden, wenn er jemanden beißt. Die Anbringung einer Warnungstafel „Bissiger Hund" beim Eingang allein genügt noch nicht.

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Die verlorene Kinokarte

Was kann man tun, wenn man die Kinokarte verliert, jemand anderer sie findet und den entsprechenden Platz belegt? In diesem Fall kann man sich nur an die Kinokassa wenden, wo sich vielleicht noch jemand erinnern kann, wem die Karte verkauft wurde. Gewalt gegen die unredlichen Finder ist unzulässig.

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Diebstahl im Urlaub

Wenn man als Urlaubsgast im Hotel oder in der Pension bestohlen wird, kann man vom Gastwirt Schadenersatz verlangen. Dieser haftet unbeschränkt, wenn er oder einer seiner Leute den Schaden verschuldet haben oder wenn der Gegenstand zur Verwahrung (z.B. im Safe) übernommen wurde. Ansonsten haftet der Gastwirt nur bis zu € 1100,- , bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten nur bis zu € 550,-.

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Kontakt

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für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50

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