Geschenke in letzter Minute

Stimmt es, dass ich immer ein Rücktrittsrecht habe, wenn ich im Internet bestelle?

Nein, das Rücktrittsrecht gibt es nicht in allen Fällen! Die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht sind vielfältig.

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In welchen Fällen gibt es überhaupt ein kostenloses Rücktrittsrecht?

  • Bestellung von „typischer Versandhausware“ (Kleidung, Spielzeug, Haushaltswaren, Bücher etc.)
  • CDs, Videos und Computerspiele bzw. Software, solange diese nicht entsiegelt sind!! (= originalverpackt)
  • Zeitschriftenabonnementverträge (= wiederkehrende Leistung)
  • Vertrag mit einem Internet-Provider, bei dem der Provider die Verbindung nicht binnen sieben Werktagen ab Vertragsabschluss freischaltet
  • Vertrag mit einem Internet-Provider, bei dem zwar binnen sieben Werktagen vereinbarungsgemäß mit der Dienstleistung gegenüber dem/der VerbraucherIn begonnen, dieser aber über den Wegfall des Rücktrittsrechtes nicht aufgeklärt wurde.
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Wann gibt es kein Rücktrittsrecht?

  • Lieferungen von Software oder Audio- oder Videokassetten, sobald diese entsiegelt worden sind
  • Lieferungen von Zeitungen oder Zeitschriften
  • Lieferungen von - auf Kundenwunsch extra - angefertigten Kleidungsstücken
  • Inanspruchnahme von Mehrwertnummern
  • Bei „Hauslieferungen“ (z.B. Kauf von Heizöl, Lebensmittelzustellungen etc.) 
  • Buchung von Freizeitdienstleistungen (z.B. telefonische Bestellung von Konzertkarten etc.)
  • Vertrag mit einem Internet-Provider, wenn mit dessen Leistungen gegenüber dem/der VerbraucherIn vereinbarungsgemäß binnen sieben Tagen begonnen wird und der Verbraucher darauf hingewiesen wurde, dass in diesem Fall ein Rücktrittsrecht ausscheidet
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Achtung bei Buchung von Flügen und Reisen im Internet!

Bei online-Buchungen von Reisen gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht! Es kann aber anderes mit dem/der VeranstalterIn vereinbart werden.

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Wie lange ist die Rücktrittsfrist?

Die Rücktrittsfrist beträgt in Österreich 7 Werktage (ab Lieferung der Ware bzw. ab Beginn mit der Dienstleistung). Bei Bestellung über Firmen in anderen EU-Ländern ist die Rücktrittsfrist teilweise länger, z.B. in Deutschland 14 Tage.

 

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Es reicht, wenn das Schreiben innerhalb der Rücktrittsfrist abgesendet wurde.

 

Tipp: Zu Beweiszwecken ist es ratsam, den Brief eingeschrieben zu verschicken.

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Dürfen Kosten für die Rücksendung verrechnet werden?

Dies ist nur dann möglich, wenn es ausdrücklich bei Bestellung vereinbart wurde.

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Was muss ich sonst noch bei Internet-Bestellungen beachten? Hier einige Tipps:

  • Bei einer Bestellung im Internet können zusätzlich Zoll- und Einfuhrabgaben anfallen, wenn der/die AnbieterIn nicht in einem EU-Staat sitzt (= Drittstaat, z.B. USA, China etc)
  • Überprüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig und erheben Sie gegen fragliche Abbuchungen gleich Einwendungen!
  • Achtung: Prüfen Sie, ob Ihr Konto gedeckt ist. Wenn eine Abbuchung nicht erfolgen kann, müssen Sie mit zusätzlichen Spesen und Gebühren rechnen! Seien Sie auch vorsichtig bei Ratenkäufen – meist sind diese nämlich teurer als es zunächst aussieht!
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