|
|
|
|
Fußballschauen am Arbeitsplatz – darf das sein?
Darf ich am Arbeitsplatz Fernsehen bzw. Radio hören?Da Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Dienstvertrages ist, ist es auch nicht erlaubt. Daher raten wir, dafür die Erlaubnis des Arbeitsgebers einzuholen. Anders, wenn der TV – Konsum generell während der Arbeitszeit gestattet ist (z.B. in Lokalen und Wettbüros). Problematisch wird es hier allerdings dann, wenn vor lauter Fußballschauen die geforderte Arbeitsleistung nicht mehr erbracht wird.
Wird Radiohören grundsätzlich vom Dienstgeber gestattet, dürfen Arbeitnehmer natürlich die WM – Spiele im Radio mitverfolgen (sofern die geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird). Top Darf ich mir Spielergebnisse im Internet ansehen?Nur dann, wenn die Privatnutzung des Internets durch den Dienstgeber gestattet ist. Top Darf ich Urlaub nehmen, um die WM zu verfolgen?Auch hier gilt, dass Urlaube grundsätzlich einvernehmlich zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren sind. Es muss dabei auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Selbstverständlich darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern (Entlassungsgrund). Top Darf ich am Arbeitsplatz zum Fußballspiel ein Bier trinken?Auch hier gelten die üblichen Regelungen bzw. Vereinbarungen. Der Umgang mit Alkohol kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden bzw. der Arbeitgeber kann durch einseitige Weisung den Alkoholgenuss während der Dienstzeit untersagen. Verstöße gegen betriebsinterne Alkoholverbote können mit Disziplinarmaßnahmen und im schlimmsten Fall sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses bestraft werden. Top Kann ich mir für besonders interessante Spiele Zeitausgleich nehmen?Im Rahmen einer bestehenden Gleitzeitvereinbarung kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber selbstverständlich Zeitausgleich für besonders interessante Spiele genommen werden. Krankfeiern ist natürlich verboten! Dienstnehmer, die einen Krankenstand vortäuschen, um zu Hause die WM – Spiele genießen zu können, setzen einen Entlassungsgrund. Auch während eines berechtigten Krankenstandes sollte man Vorsicht walten lassen: Krankgeschriebene Dienstnehmer haben alles zu unterlassen, was den Genesungsprozess verzögert. Andernfalls ist auch hier mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Top Als D.A.S.- Mitglied wenden Sie sich bitte an
Ihr regionales RechtsService-Büro, die Telefonische RechtsAuskunft oder die Online-Rechtsberatung.
|
 |
Kontakt |
 |
|
Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
|
|