Schlecht beraten – mit einer Unterschrift 8.000 Euro verloren
Am 10. März 2005 war Herr M. frühmorgens mit seinem Pkw von Hollabrunn nach Wien unterwegs – wie an jedem Arbeitstag. Doch an diese Fahrt wird er sich noch lange erinnern.
Denn plötzlich lagen Baumstämme auf der Fahrbahn. Weil die Stelle noch nicht abgesichert war, bemerkte der Niederösterreicher das Hindernis zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Folge: Totalschaden am Leasing-Auto, zudem Brust- und Schulterverletzungen, die den selbstständigen Friseurmeister mehrere Wochen arbeitsunfähig machten. Für Ersatzarbeitskräfte und Verdienstentgang entstand ihm ein Schaden von etwa 8.000 Euro.
Einige Monate danach meldete sich die Leasing-Firma bei Herrn M. Damit das Wrack weiterverkauft werden könnte, solle er doch eine Schadensabfindung unterschreiben. Herr M. war unsicher, ob er mit der Unterschrift auch alle anderen Ansprüche verlieren würde. Sein Versicherungsvertreter rief daher bei der Kasko-Abteilung seiner Versicherung, einem großen Mehrspartenversicherer, an. „Sie können unterschreiben“, hieß es.
Ein schwerwiegender Fehler: Nun weigern sich beide Versicherungen – sowohl die eigene als auch die gegnerische – die rund 8.000 Euro Verdienstentgang zu bezahlen. Der Grund: Herr M. hat die Schadensabfindung unterschrieben.
Was folgt ist ein mühevoller Kleinkrieg zwischen Versicherung und Herrn M. bzw. seinem Anwalt. „Warum erkundigte sich Herr M. bei uns und nicht bei seinem Anwalt“, fragt der Leiter der Rechtsschutz-Abteilung des Mehrspartenversicherers. Außerdem hätte er sich ohnehin nicht an die Kaskoabteilung wenden dürfen, sondern an die Rechtsschutz-Abteilung. Und übrigens gehe aus der Schadensmeldung hervor, dass mit der Unterschrift alle Ansprüche abgefunden werden.
Warum aber die Kasko-Abteilung nicht von sich aus die Kollegen vom Rechtsschutz eingeschaltet haben, bleibt ungeklärt.
Herr M. wird seinen Schaden in diesem Fall nicht ersetzt bekommen. Er ist enttäuscht: „Ich rate jedem, das Kleingedruckte zu lesen und sich immer einen Anwalt zu nehmen.“
Als D.A.S.-Kunde wäre Herrn M. das nicht passiert. Er hätte sich im regionalen RechtsService-Büro erkundigen oder bei der telefonischen Rechtsauskunft der D.A.S. anrufen können. Die sachkundige Auskunft hätte ihn vor Schaden bewahrt.
(Wahre Begebenheit, Namen und Orte von der Redaktion geändert)