D.A.S.-Rechtsschutz - Ihr Weg zum Recht

D.A.S.-Rechtsschutz

D.A.S.-Rechtsschutz gibt es maßgeschneidert nach den jeweiligen Bedürfnissen für Angestellte, Arbeiter, Pensionisten, Singles, selbständig Erwerbstätige (Freiberufler), Betriebsinhaber und Landwirte. Jede Berufsgruppe hat Anspruch darauf, die Garantien unseres Rechtsstaates auf Recht und Sicherheit ohne Rücksicht auf die Kosten der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung in Anspruch nehmen zu können. Der D.A.S.-Rechtsschutz garantiert dies in außerordentlichem Maße.

Welche Lebensbereiche bzw. welche Objekte werden durch den D.A.S.-Rechtsschutz abgesichert?

  • das Privat- und Berufsleben des einzelnen und seiner Familie,
  • der Betrieb von selbständig Erwerbstätigen,  
  • das Auto sowie 
  • die Teilnahme am Verkehrsgeschehen, 
  • Haus, Wohnung und Betriebsobjekt.

Auf welchen Rechtsgebieten hilft der D.A.S.-Rechtsschutz?

Der D.A.S.-Rechtsschutz gewährt eine umfassende Absicherung beinahe aller Rechtsbereiche in unserem Staat:

  • bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen,
  • bei der Verteidigung in Strafverfahren, auch nach Einstellung oder Freispruch von Vorsatzdelikten, auch durch Diversionsmaßnahmen, 
  • bei Vertragsstreitigkeiten, 
  • mit kostenlosen Anwaltsberatungen, nötigenfalls auch über EU-Recht und im europäischen Ausland, 
  • bei Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten, 
  • bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung, 
  • wenn es um Rechtsprobleme rund um die Wohnung, das Haus oder ein Grundstück geht, 
  • in Schadenersatz- und Strafsachen rund ums Auto und im Straßenverkehr, 
  • bei erb- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen, 
  • durch Mediation in arbeits- und familienrechtlichen Streitigkeiten, bei Ehescheidung und im Miet- oder Nachbarrecht.

Lesen Sie hier, welche Sonderleistungen D.A.S. bietet

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