Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

In welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?

  • Da sich unser VN seine Reifen nicht mehr selbst umstecken will, sucht er zu diesem Zweck eine Vertragswerkstatt auf, die das für ihn erledigt. Bereits bei der ersten Ausfahrt „überholt“ ihn ein Hinterreifen. Der VN möchte für den erlittenen Sachschaden Ersatz.
  • Der VN bestellt sich ein neues Kfz mit Automatik und anderer Sonderausstattung. Bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs stellen sich gravierende Mängel heraus, die der Händler aber nicht beheben will.
  • Der VN ist mit seiner Familie mit Pkw und Wohnwagenanhänger in den Sommerferien Richtung Italien unterwegs. Nach der Grenze unterbricht ein jähes Rumpeln die Fahrt, da die Deichsel des Wohnwagens auf Grund eines Materialfehlers gebrochen ist. Der Hersteller verweigert jedoch jegliche Ersatzleistung und der VN muss klagen.
  • Mit der Abfertigung erfüllt sich der nunmehrige Jungpensionist, unser VN, einen Traum: er kauft sich eine so genannte Beiwagenmaschine. Bei der Jungfernfahrt stellt sich aber heraus, dass das Fahrzeug durch den Beiwagen praktisch manövrierunfähig ist. Trotz heftiger Reklamation unseres VN ist die Werkstatt nicht bereit, den Mangel zu beheben.
  • Der 18-jährige VN kauft sich mit seinem Ersparten ein Motorrad. Doch bereits bei der ersten Ausfahrt bemerkt er ein Reißen des Volant ab einer bestimmten Geschwindigkeit. Sein Versuch der Reklamation beim Händler ist nur von Misserfolg gekrönt.

Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor!

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.