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Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz für den PrivatbereichIn welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?- Nach dem Sturz der schwangeren VN im Treppenhaus und der langwierigen Behandlung im Krankenhaus, wird von den behandelnden Ärzten des Spitals eine erfolgsversprechende Rehabilitation vorgeschlagen. Die Pensionsversicherungsanstalt verweigert aber die Kostenübernahme des Rehabilitationsaufenthaltes zur Gänze.
- Die VN erhält von der Krankenkasse einen abschlägigen Bescheid in dem diese feststellt, die Kosten des neuen, teuren Osteoporosemedikamentes nicht zu übernehmen. Dagegen will die VN vorgehen.
- Die minderjährige Tochter unseres VN wird bei einem Sportunfall in den Sommerferien verletzt. Nach der erfolgreichen Operation und dem Krankenhausaufenthalt wird eine Rehabilitation medizinisch verordnet. Die Sozialversicherungsanstalt verweigert jedoch die Kostenübernahme.
- Die VN, eine passionierte Wildwasserpaddlerin, stürzt bei einer Fahrt aus dem Boot, stößt dabei mit dem Kopf gegen einen Stein und verletzt sich schwer. Nach dem Krankenhausaufenthalt wird aus medizinischer Sicht eine Rehabilitation dringend angeraten, doch die Pensionsversicherungsanstalt verweigert die Kostenübernahme.
Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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KundenService Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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