Beratungs-Paket

In welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?

  • Der VN möchte sich eine Immobilie zulegen. Um vor den möglichen Tücken des ihm vorliegenden Vertrages gewappnet zu sein, lässt er sich anwaltlich beraten.
  • Der VN möchte sich vor Gründung des Hausstandes seines Sohnes beraten lassen, wie und in welcher Form er sein Kind als Elternteil dabei zu unterstützen hat.
  • Die allein erziehende VN möchte von ihrem Ex-Gatten mehr Kindes– und Scheidungsunterhalt, da sie erfahren hat, dass er eine neue, besser dotierte Arbeitsstelle angenommen hat. Wie viel mehr sie einfordern kann, möchte sie bei einem Informationsgespräch mit einem Scheidungsspezialisten herausfinden.
  • Die VN möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen, heiraten, und einen Hausstand gründen. Da sie keine Ahnung hat, was sie von ihren Eltern als „Aussteuer“ erwarten kann, möchte sie sich umfassend beraten lassen.
  • Der studierende VN soll seine Gemeindewohnung an zwei Studienkollegen privat untervermietet haben und erhält deshalb die schriftliche Kündigung. Da die Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen, und er nur vorübergehend zwei Freunden für einige Tage das Gastrecht gewährt hatte, will er sich beraten lassen, wie er diese Kündigung anfechten kann.
  • Die VN hat ihr Singleleben satt. Da sie hofft, endlich den richtigen Mann fürs Leben gefunden zu haben, mit dem sie in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchte, will sie sich über mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Schaffung eines gemeinsamen Haushaltes informieren.
  • Die Eltern des mittlerweile über 40-jährigen VN mokieren sich über die Tatsache, dass dieser noch immer Single ist. Sie drohen ihrem Sohn, einem Einzelkind an, ihn zu enterben. Der VN möchte sich informieren, ob das rechtmäßig wäre, und er gegebenenfalls etwas dagegen unternehmen könnte.
  • Da dem VN bei der Ausflugsfahrt mit dem Reisebus versprochene und bezahlte Leistungen nicht erbracht werden, möchte er sich anwaltlich beraten lassen, wie er sich dem Vertragspartner gegenüber verhalten soll, und welcher Ersatz ihm zustünde.
  • Die allein stehende Pensionistin möchte Ihrem Enkel eine Liegenschaft vererben. Da Sie sich vorher rechtlich absichern möchte, ob Ihr als Erblasserin dadurch rechtliche Konsequenzen entstünden, lässt Sie sich bei D.A.S. beraten.
  • Unser VN ist leidenschaftlicher Bergsteiger. Um sich mit Gleichgesinnten organisiert treffen zu können, möchte er einen Wander– und Bergsteigerverein gründen. Da er vom Vereinsrecht zu wenig Ahnung hat, lässt er sich dem entsprechend bei einem Anwalt der D.A.S. beraten.
  • Unsere VN — eine leidenschaftliche Drachenfliegerin — möchte sich ein neues Modell zulegen. Da sie selbst aber noch nie einen eigenen Flugdrachen besessen hat, möchte sie sich über den Kaufvertrag, den sie unterschreiben soll, vorerst beraten lassen.
  • Unser VN, der Obmann des Bienenzuchtvereins, organisiert ein Frühjahrskränzchen für den Verein. Unter anderem ist eine Zweimann-Band gebucht, die für die musikalische Umrahmung sorgen soll. Am Tag der Veranstaltung wird er von den Musikern informiert, dass diese einen zweiten, wichtigen Termin bei einem Veranstalter, für den sie schon oft aufgetreten sind, haben, und den Gig für Ihren „Stammkunden“ selbstverständlich wahrnehmen werden. Die Anzahlung, die der Vereinsobmann schon lange getätigt hat, zahlen sie unter dem Einwand „Pech gehabt“ - aber nicht zurück. Unser VN lässt sich nun beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm, bzw. dem Verein nun zustünden.
  • Unsere VN ist Mitglied beim Kegelverein. Da sie im Verein eine neue Funktion übernehmen soll, lässt Sie sich davor beraten, ob für Sie als Privatperson damit rechtliche Konsequenzen verbunden sind.

Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor!

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.