Ausfallsversicherung 

In welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?

  • Beim Überqueren eines Fußgängerübergangs wird unsere VN von einem Fahrrad niedergestoßen und erleidet Knochenbrüche. Der Fahrradler selbst ist arbeitslos. Nur über die Ausfallsversicherung der D.A.S. erhält die VN ihr gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld.
  • Die 24-jährige in der Polizze mitversicherte studierende Tochter des VN gerät bei einem Uni-Clubbing in ein Handgemenge, bei dem sie Schürfwunden davonträgt. Bei dem folgenden Schadenersatzprozess bekommt die junge Frau Schmerzensgeld zuerkannt. Da aber der verurteilte Gegner ein mittelloser Student ist kann er ihr das gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld nicht zahlen.
  • Beim Schifahren am Fanningberg im Lungau wird der minderjährige Sohn unseres VN von einem Pistenrowdy niedergefahren und verletzt. Da es sich um einen minderbemittelten ausländischen Gegner handelt, der das gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld nicht bezahlen kann, springt die D.A.S. ein.
  • Der VN wird beim Joggen von einem Hund gebissen und verletzt. Da sich herausstellt, dass der Hund einem mittellosen „Sandler“ gehört, der das gerichtlich zuerkannte Schmerzensgeld nicht bezahlen kann. Gott sei Dank bezahlt dem VN die D.A.S. sein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld.
  • Der Musikverein, dessen Mitglied unsere VN ist, lässt sich für das Musikerkränzchen von einem Catering-Service beliefern. Beim Entladen des Kleinlasters stürzt ein Karton mit Trinkgläser auf unsere VN und verletzt sie. Der Catering-Betreiber kann trotz des eindeutigen Gerichtsurteils aber kein Schmerzensgeld zahlen, da er Pleite gemacht hat.

Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor!

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.