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Allgemeiner Vertrags-RechtsschutzIn welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?- Der Versicherungsnehmer kauft seiner Gattin zum Geburtstag einen Hund, nämlich einen Golden Retriver. Als dieser nach kurzer Zeit verstirbt, liegt der Verdacht nahe, dass er bereits beim Kauf krank war. Der Versicherungsnehmer möchte nun einen Teil des Kaufpreises von der Tierhandlung zurückerstattet haben.
- Der VN bekommt vom Elektriker eine neue, größere und sehr teure Waschmaschine. Doch bereits bei der ersten Inbetriebnahme stellt sich heraus, dass die Trommel „eiert“, und dadurch mit der Zeit ein gravierender Schaden an Motor und Gehäuse der Maschine zu erwarten ist. Der Lieferant weist jegliche Argumente des VN bei der Mängelrüge von sich. Er reiht die vorgebrachten Argumente unter „Pech gehabt“ ab.
- Die VN, eine Alleinerzieherin, bestellt bei einem Versandhaus Vorhänge für das Kinderzimmer. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass weder Farbe noch Größe stimmen. Sie reklamiert deswegen beim Versandhaus, das aber jegliche Schuld von sich weist.
- Die VN, eine Alleinerzieherin, gerät mit dem Kindergartenerhalter ihrer Tochter in Streit bezüglich ausstehender Monatsraten für den Kindergartenplatz. Da sie nicht gewillt ist, eine beinahe Verdopplung des monatlichen Beitrages ohne offensichtlicher Notwendigkeit hinzu nehmen und daher eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, muss über die D.A.S. die Schlichtungsstelle der Gemeinde angerufen werden.
- Der 20-jährige VN lässt sich für seine Wohnung einen Kostenvoranschlag für eine neue Gasetagenheizung erstellen (€ 6.000,-). Da der tatsächliche Rechnungsbetrag bedeutend höher ausfällt (€ 8.000,-), gerät er mit dem Installateur in Streit.
- Die VN schließt im Rahmen einer Verkaufsparty einen Vertrag über die Bestellung von Gar Geschirr ab. Da sie jedoch nächsten Tag den Kauf bereut, möchte sie vom Vertrag zurücktreten, wogegen sich der Partyveranstalter aber verwehrt.
- Unsere 21-jährige VN hat seit längerem Probleme mit ihrem Provider. Da dieser von Vertragsbeginn an nicht im Stand ist, die ständig auftretende Probleme zu lösen, entbrennt ein Streit über die mangelhafte Vertragserfüllung.
- Eine im Urlaub in Ägypten gebuchte Rundreise fällt kurzfristig ins Wasser. Unser VN hat mit dem ansässigen Veranstalter deswegen eine vertragliche Auseinandersetzung.
- Der VN, ein sehr vitaler Single, lässt sich über eine Partnervermittlungsagentur Damen nach „seinem Geschmack“ vorstellen. Bei der Vorlage der Rechnung über geleistete Agenturarbeiten fällt es ihm wie Schuppen von den Augen. Die gelegte Honorarnote macht fast das doppelte der ursprünglich vereinbarten Obergrenze aus.
- Der VN will sich und seiner Familie — allesamt begeisterte Camper - eine Freude bereiten, und kauft sich auf der Camper– und Bootsmesse in Tulln ein toppmodernes 4-Personenzelt. Beim Aufstellen des Zelts bemerkt er jedoch gravierende Mängel und möchte diese beim Zeltverkäufer einklagen.
- Die VN kauft sich ein neues Mountain-Bike. Doch bereits beim ersten Ausflug in die Hainburger Au stellt sich das Fahrrad als unbrauchbar heraus, da bei jedem Schaltvorgang die Kette aus dem Radkranz herausspringt. Der Händler verweigert jedoch die Rücknahme und die VN muss klagen.
Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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