Steuer-Rechtsschutz für den KFZ-Bereich

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Auf Verwandtenbesuch in Polen, erlebt Frau F. eine unangenehme Überraschung: Die Elektrik ihres Autos versagt den gewohnten Dienst. Ein Glück noch, dass sie eine Werkstätte ausfindig machen kann, die die nötigen Ersatzteile organisiert. Dass sie die Reparatur bei ihrer Heimkehr an der Grenze angeben muss, weil sie ja die Ersatzteile nach Österreich einführt, sagt Frau F. niemand. Auf eine entsprechende Frage des übereifrigen Zöllners gibt Frau F. wahrheitsgemäß Auskunft, doch da ist es zu spät, denn sie hat angegeben, daß sie nichts zu verzollen hat. Einige Wochen später wird Frau F. ein Strafbescheid zugestellt.

Hilfesuchend wendet sie sich an das RechtsService der D.A.S., wo für anwaltliche Vertretung gesorgt wird. Eine Verurteilung ist nicht zu vermeiden, die Bekämpfung der Strafhöhe jedoch hat Erfolg und Frau F. muss nur die Hälfte des zunächst vorgeschriebenen Betrags bezahlen. Die EUR 1.420,- an Anwaltshonorar übernimmt D.A.S.

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