Ausfallsversicherung für den KFZ-Bereich

Herr T. ist Biker und nutzt seine Freizeit, wenn das Wetter passt, für Ausfahrten mit dem Motorrad. Auf einer verkehrsarmen Gemeindestraße unterwegs, kommt ihm eine Schafherde in die Quere, die in wilder Hast, möglicherweise von einem Hund oder Fuchs in Panik versetzt, einen altersschwachen Bretterzaun durchbrechend über die Fahrbahn stürmt. Herr T. wird buchstäblich über den Haufen gerannt, kommt zu Sturz und erleidet Verletzungen an der linken Schulter, an beiden Händen und der Hüfte.

Herr T., der den Unfall nicht verhindern konnte, überträgt den Fall D.A.S., wo man ihm rät, gleich anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen; Fälle der Tierhalterhaftung zeichnen sich durch besondere Tücken aus. Der Halter der Schafherde, ein Nebenerwerbslandwirt, ist für Schäden durch seine Tiere nicht haftpflichtversichert und lässt durch seinen Anwalt ausrichten, dass das plötzliche Ausbrechen der Herde, noch dazu durch einen Zaun, nicht vorhersehbar gewesen sei und die ansonsten gutmütigen Tiere keiner besonderen Verwahrung bedurft hätten.

In dem folgenden Prozess um EUR 7.500,- an Schmerzengeld wird neben einem medizinischen Sachverständigen zur Bemessung der Schmerzperioden ein solcher aus dem Bereich der Tierhaltung beauftragt. Das Gutachten gibt Einblick in das Verhalten der Schafe: Üblicherweise ist ein älteres Muttertier das Leittier einer Herde und die anderen Schafe folgen diesem blindlings, wenn es ausbricht. Aus diesem Grund reicht es auch, das Leittier anzupflocken, um ein Durchgehen der ganzen Herde zu verhindern. Da der Landwirt diese zumutbare Maßnahme nicht ergriffen hat, ihm das Wesen der Tiere aber hätte bekannt sein müssen, verurteilt ihn das Gericht zur Bezahlung des Schmerzengeldes.

Die Frist verstreicht, der Halter der Schafe zahlt nicht. Doch auch die Bemühungen des Exekutors fruchten nichts, das zugesprochene Schmerzengeld erweist sich als uneinbringlich. Aus der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden bezahlt D.A.S. EUR 7.500,- an Herrn. T.

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