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Straf-Rechtsschutz für den KFZ-BereichSo hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallFrau J. kommt mit ihren Mitmenschen bestens aus. Mit einer Ausnahme: Eine benachbarte Familie, mit der es in der Vergangenheit Grenzstreitigkeiten gegeben hat, verhält sich ihr gegenüber unfreundlich, zuweilen sogar feindselig. So ist es Frau J. besonders unangenehm, als sie bei einem Ausparkmanöver das Auto der Nachbarn beschädigt. Selbstverständlich gibt sie ihre Schuld zu, benachrichtigt die Nachbarn und meldet den Vorfall ihrer Haftpflichtversicherung. Zu ihrer nicht geringen Verwunderung hält sie einige Wochen später einen Strafbescheid in Händen und muss sich gegen den Vorwurf der boshaften Sachbeschädigung zur Wehr setzen: Die böswilligen Nachbarn haben eine Strafanzeige erstattet und wollen gesehen haben, wie Frau J. den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Dem von D.A.S. beigestellten Rechtsanwalt ist klar, dass Verteidigungserfolg oder Scheitern davon abhängen, wie sicher und überzeugend die Verantwortung von Frau J. in der Hauptverhandlung ausfällt und wie es ihm gelingt, Widersprüche und Unsicherheiten aufzuzeigen, die die Aussagen der Nachbarn bei ihrer Vernehmung als Zeugen in ihrer Glaubwürdigkeit erschüttern. Die Verteidigungsstrategie hat Erfolg, die Prozessvorbereitung hat sich gelohnt. Frau J. wird nach mehr als zweistündiger Verhandlung freigesprochen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung. Da man im Strafverfahren auch dann die Verteidigungskosten selbst tragen muss, wenn man freigesprochen wird, geht das Anwaltshonorar in Höhe von EUR 2.150,- zu Lasten der D.A.S. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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