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Schadenersatz-Rechtsschutz für den KFZ-BereichSo hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallNatürlich ist Herr F. verärgert, als ihm der arrogante Hintermann mit seinem dicken Mercedes mit voller Wucht auffährt und auf das in der Kolonne davorstehende Fahrzeug schleudert. Es ist zwar "nur" ein Blechschaden aber EUR 1.800,- Frontschaden und EUR 3.500,- Schaden am Heck seines Wagens ergeben doch ein hübsches Sümmchen und - Herr F. hat keine Kaskoversicherung. Die Reparaturwerkstätte setzt sich mit der Haftpflichtversicherung des Mercedesfahrers in Verbindung und jetzt kommt´s: In seiner Versicherungsmeldung hat der allein schuldtragende Lenker angegeben, dass Herr F. durch Unachtsamkeit auf den Vordermann aufgefahren ist, gar kein Anlaß für eine Vollbremsung bestanden hat und das Verschulden bei Herrn F. liegt, der den Bremsweg des nachfolgenden Verkehrs verkürzt hat. Da ihr ein Liquidierungsverbot erteilt wurde, weigert sich die Haftpflichtversicherung des Mercedesfahrers, ihre Haftung anzuerkennen. Herr F. wendet sich an das D.A.S. RechtsService und bei der gegebenen Situation wird sofort ein Anwalt beauftragt, mit Klage vorzugehen. Im Prozess muss ein verkehrstechnischer Sachverständiger beauftragt werden. Die Gebühr von EUR 465,- erlegt D.A.S. Nach zwei Verhandlungen ergeht das Urteil erster Instanz: Alleinverschulden des Auffahrenden. Auch dessen Versuch, durch eine Berufung gegen das Ersturteil die Sache doch noch in seinem Sinne entscheiden zu lassen, scheitert: Rechtskräftig wird der Mercedesfahrer nach 1 ½ Jahren Prozeßdauer verurteilt. Seine Haftpflichtversicherung muss zahlen. Insgesamt sind in dem Verfahren fast EUR 5.000,- an Kosten aufgelaufen. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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