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Lenker-Rechtsschutz inkl. Lenker-Vertrags-RechtsschutzSo hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallHerr H. ist Berufskraftfahrer und hat mit schweren LKWs schon weit über eine Million Kilometer zurückgelegt - ohne gröbere Unfälle. Bei einer Zustellung auf einem Bahnhofsgelände passiert es: An einer unübersichtlichen Stelle rammt ein im Retourgang aus einer Baustelle herausschiebender "Beton-Mischer" das Führerhaus des von Herrn H. gelenkten Lastwagens. Herr H. wird mit Beckenbruch, Verletzungen am linken Bein und Verdacht auf Schädelbruch ins Krankenhaus eingeliefert. Der vom D.A.S. RechtsService empfohlene Anwalt muss ein Schmerzengeld von EUR 18.000,- und den Verdienstentgang von EUR 1.200,- einklagen, da die Haftpflichtversicherung des schuldtragenden Lenkers nicht nur ein Mitverschulden von Herrn H. einwendet (an der Unfallstelle besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 20 km/h), sondern auch die Höhe der Schmerzengeldforderung bestreitet. In solchen Prozessen müssen Zeugen einvernommen und Sachverständige gehört werden; der Verkehrstechniker kommt genauso zu Wort, wie der Unfallchirurg und der Neurologe (wegen der Kopfverletzungen). Allein EUR 2.100,- bevorschusst D.A.S. an Sachverständigengebühren. Am Ende des langen Verfahrens werden Herrn H. 75% des Schmerzengeldes und 50% des eingeklagten Verdienstentgangs zugesprochen und D.A.S. trägt die nicht von der Gegenseite zu ersetzenden Kosten von EUR 1.650,-. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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