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Führerschein-Rechtsschutz So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallDas hat Herrn Z. gerade noch gefehlt: Er ist Berufskraftfahrer und nun wird ihm vorgeworfen, mit seinem Privatauto ein geparktes Fahrzeug beschädigt und Fahrerflucht begangen zu haben. Dummerweise hat er vor einem halben Jahr mit dem Firmen-LKW einen Unfall verursacht, bei dem es Verletzte gegeben hat. Auch wegen Schnellfahrens ist Herr Z. bereits vorgemerkt und es droht ihm der Führerscheinentzug. Zu allem Unglück weist sein Auto eine Vorbeschädigung auf, die aber von einem anderen Unfall herrührt. Bei D.A.S. weiß man Rat und Hilfe: Ein in Führerschein- und Verwaltungsstrafsachen versierter Anwalt, der neben den juristischen Kenntnissen auch über ein ausgezeichnetes technisches Verständnis verfügt, wird beauftragt, Herrn Z. zu vertreten. Ein Zeuge, der vorgibt, den Vorfall beobachtet zu haben, belastet Herrn Z., der zum Entzug der Lenkerberechtigung für ein halbes Jahr verurteilt wird. Damit wäre er auch seinen Job los. Doch das Rechtsmittel des D.A.S.-Anwalts hat Erfolg und vor dem unabhängigen Verwaltungssenat gelingt es ihm zu beweisen, daß es nicht Herr Z. gewesen sein kann, der das geparkte Auto beschädigt hat. Führerschein und Anstellung sind gerettet, auch das Verfahren wegen Fahrerflucht wird eingestellt. Die Vertretungskosten, die sich mit EUR 4.390,- zu Buche schlagen, bezahlt D.A.S. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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