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Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallZweimal hat die Werkstatt Schaltung und Getriebe ihres Kleinwagens zerlegt, angeblich repariert und wieder zusammengebaut. Frau R., die den Eindruck nicht los wird, die KFZ-Techniker würden ihr, wenn auch nicht ausgesprochen, technischen Unverstand und damit die Schuld an den stets wiederkehrenden, immer gleichen Schäden und Fehlfunktionen vorwerfen, ist schon ziemlich verzweifelt. Sie meint, dass schon der erste Reparaturversuch nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und nun besteht die Werkstätte auch auf Bezahlung der zweiten Rechnung. Und das, obwohl es im Innenleben ihres Autos nach wie vor "kracht und grammelt". Beim D.A.S. RechtsService weiß man Rat: Die Referentin kontaktiert einen Techniker des Importeurs, der sich bereit erklärt, gegen geringen Kostenbeitrag bei einer neuerlichen Zerlegung des Getriebes anwesend zu sein und die bisherigen Reparaturversuche zu begutachten. Ergebnis: Die KFZ-Werkstatt hat zwei Zahnräder verkehrt eingebaut. Auf dem Verhandlungsweg kann erreicht werden, dass Frau R. nur den einmaligen Ein- und Ausbau und die Materialkosten zu bezahlen hat. Auch die Kosten für den Fachmann des Importeurs können auf die Werkstätte überwälzt werden. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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KundenService Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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