Steuer-Rechtsschutz für den Berufsbereich

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Als leitender Angestellter ist Herr V. oft in Österreich und den Nachbarstaaten unterwegs. Anlässlich einer dienstlichen Reise von Wien nach Bregenz mit dem Flugzeug vergisst Herr V. auf zwei wesentliche Dinge: dass er einen Karton Champagner als Geschenk für einen Geschäftsfreund im Handgepäck mitführt und, dass der Zielflughafen Altenrhein in der Schweiz liegt und man Bregenz "auf dem Landweg" mit dem Bus erreicht, also auf der Straße (wieder) nach Österreich einreist. Übereifrige Vorarlberger Zöllner kontrollieren die Reisenden und Herr V. wird beanstandet, da die Einfuhr dieses Schaumweinpräsents nicht ohne Zollformalitäten erlaubt ist. Nicht dass es um die Strafhöhe in dem kurze Zeit später einlangenden Bescheid gegangen wäre, aber Herr V. fühlt sich von der Behörde gepflanzt.

Er übergibt die Angelegenheit D.A.S., wo unverzüglich für anwaltliche Vertretung und fristgerechtes Rechtsmittel gesorgt wird. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe kann vermieden werden, es wird eine Ermahnung ausgesprochen und der Anwalt verrechnet sein Honorar, EUR 1.235,-, direkt mit D.A.S.

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