Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz für den Privatbereich

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Herr W. leidet an Hephatitis C und unterzieht sich, da alle bisherigen Behandlungen den Virus nicht nachhaltig bekämpfen können, im Rahmen eines medizinischen Versuchs einer neuartigen Therapie, die vielversprechende Erfolge erhoffen lässt. Der Nachteil der in Erprobung befindlichen Methode: ein drastisches Sinken der Anzahl der weißen Blutkörperchen und somit erhöhte Infektionsgefahr. Das einzige zur Verfügung stehende Medikament dagegen ist sehr teuer und wird von der Gebietskrankenkasse nicht bewilligt: Herr W. könne sich ja in stationäre Behandlung begeben und im Falle einer Infektion würden ihm Antibiotika verabreicht.

Seinen D.A.S. Rechtsschutz zur Seite, klagt Herr W. die Krankenkasse und ... verliert den Prozess in zwei Instanzen. Mittels außerordentlicher Revision geht die Rechtssache an den Obersten Gerichtshof, der die Urteile der Vorinstanzen aufhebt und die Sozialrechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverweist. Bei D.A.S. ist man zuversichtlich, schlussendlich die für Herrn W. wichtige Behandlung "im Namen der Republik" erstreiten zu können. Wegen der Prozesskosten braucht sich Herr W. keine Sorgen zu machen: Die Deckungssumme von EUR 50.000,- reicht sicher aus, auch diesen langwierigen Prozess zu finanzieren.

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