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Rechtsschutz für ErbrechtSo hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallFrau U. ist erschüttert. Nicht nur der Tod ihres Vaters belastet sie, hinzu kommt das unverständliche Verhalten ihres Bruders, der behauptet, der Verstorbene hätte ihm zu Lebzeiten den Löwenanteil seines Vermögens versprochen, und Großvaters goldene Uhr auch noch dazu. Dabei will er sich nicht einmal einrechnen lassen, dass ihm anlässlich seiner Hochzeit das Wochenendhaus im Grünen überschrieben wurde. D.A.S. beauftragt eine auf das Erbrecht spezialisierte Anwältin, mittels Klage gegen die Miterben - auch eine Bekannte des Vaters stellt Ansprüche - vorzugehen. Am Ende eines emotionsgeladenen Prozesses, in dessen Verlauf Wochenendhaus und Stadtwohnung geschätzt und sämtliche Verwandten als Zeugen vernommen werden, wird ein Vergleich angeboten, mit dem die Ansprüche von Frau U. bestmöglich gewahrt sind. Durch die zahlreichen Verhandlungen in dem Prozess für Zeugeneinvernahmen und zur Erörterung der Sachverständigengutachten, sind erhebliche Verfahrenskosten aufgelaufen. Durch die Übernahme von EUR 8.600,- an Gerichts- und Sachverständigengebühren sowie Anwaltshonorar ermöglicht D.A.S. den Vergleichsabschluss. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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