Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Die um 35% erhöhe Mietzinsvorschreibung trifft Herrn und Frau Ch. unerwartet und hart. Das junge Ehepaar hat zwei Kleinkinder und muss jeden Cent umdrehen. Zudem ist das Argument des Vermieters, Infrastruktur und Wohnqualität im Bezirk hätten sich entscheidend verbessert, für die Mieter nicht nachvollziehbar.

Die telefonische Erstauskunft von der Juristin im D.A.S. RechtsService bestärkt Herrn Ch., der Hauptmieter der Wohnung ist, in seiner Absicht, jede rechtliche Möglichkeit wahrzunehmen, um den Mietzins auf leistbarer Höhe festsetzen zu lassen. Der von D.A.S. empfohlene Anwalt, ein "alter Fuchs" in Mietrechtssachen, strengt ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle und in der Folge vor dem zuständigen Bezirksgericht an und erreicht eine Lösung, mit der sich die Jungfamilie abfinden kann, eine Reduktion der zunächst vorgeschriebenen Miete. Plus 8% statt der vom Vermieter verlangten 35% bedeuten einen schönen Prozesserfolg. Die Anwaltskosten von EUR 2.034,- bezahlt D.A.S.

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