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Lenker-Rechtsschutz So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallFür gewöhnlich fährt Herr D. ausschließlich mit dem eigenen Auto. Doch als ein guter Freund ihn bittet, dessen Eltern mit ihrem Fahrzeug zum Urlaubsort zu bringen, zeigt Herr D. Hilfsbereitschaft und willigt ein. Am Nachmittag kommt es kurz nach der italienisch-österreichischen Grenze zu einem schweren Unfall: Durch die tiefstehende Sonne geblendet, rammt ein ungarischer LKW-Lenker das bevorrangte Urlauberauto, die drei Insassen werden schwer verletzt, am Fahrzeug entsteht Totalschaden. Herr D. verliert das Gedächtnis, er kann sich an den Unfallshergang nicht erinnern. Wegen der verletzten Mitfahrer leiten die italienischen Behörden ein Strafverfahren gegen Herrn D. ein, in dessen Verlauf der von D.A.S. bestellte Verteidiger, gemeinsam mit dem vom Gericht beigezogenen verkehrstechnischen Sachverständigen, den Verlauf der Kollision rekonstruiert und einen Freispruch erzielt: Klare Vorrangverletzung des LKW-Fahrers, keine überhöhte Fahrgeschwindigkeit von Herrn D. Die Verteidigungskosten in Höhe von EUR 3.561,- sowie die Kosten für die zweimalige Anfahrt von Herrn D. zum italienischen Gericht übernimmt D.A.S. und beauftragt den Advokaten, für Herrn D. ein Schmerzengeld von EUR 15.000,- einzuklagen. Auch für diesen Prozess trägt D.A.S. das Kostenrisiko. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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