Beratungs-Paket

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Herrn F. geht es gesundheitlich nicht gut. Seine Krankenstände häufen sich und nach 32 Dienstjahren muss er um seinen Arbeitsplatz fürchten. In der Zeitung hat er gelesen, dass sich die Frühpensionsregelungen geändert haben, aber im Detail kennt er sich nicht aus.

Ein Anruf genügt. Das D.A.S. RechtsService nennt ihm einen im Pensionsrecht erfahrenen Anwalt, vereinbart für ihn einen Termin und schon am nächsten Tag kann sich Herr F. in einem ausführlichen Gespräch über seine Pensionsansprüche informieren.

Sichern auch Sie sich Ihr Recht!

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.