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Ausfallsversicherung für den PrivatbereichSo hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallFrau P. ist alleinerziehende Mutter einer sechsjährigen Tochter, ihr Nachbar wenig zuverlässiger Halter eines großen Hundes, den er öfters ohne Leine und Maulkorb frei umherlaufen lässt. Einmal geschieht, was die Mutter schon immer befürchtet hat: Der Hund stürzt sich auf die am Kinderspielplatz herumtollende Kleine und fügt ihr schwere Bisswunden an Oberarm und Schulter sowie im Gesicht zu. Dem Strafverfahren gegen den Hundehalter schließt sich Frau P., einen D.A.S.-Anwalt zur Seite, mit den Schmerzengeldansprüchen ihrer Tochter als Privatbeteiligte an. Es kommt zu einer Verurteilung des Hundebesitzers wegen Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht und auch im folgenden Schadenersatzprozess wird der Hundenarr verurteilt: Ein Schmerzengeld von EUR 20.000,- und eine Verunstaltungsentschädigung von EUR 4.000,- werden vom Oberlandesgericht in zweiter Instanz zugesprochen und auch die Haftung des zwischenzeitig arbeitslos gewordenen Nachbarn für künftige Schäden (kosmetische Operationen) wird festgestellt. Hundehaftpflichtversicherung besteht keine, die Forderungen sind nicht einbringlich. Aus der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden bezahlt D.A.S. das Schmerzengeld und die Verunstaltungsentschädigung von zusammen EUR 24.000,-. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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