Ausfallsversicherung für den Berufsbereich

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Ein Arbeitskollege von Herrn O. ist in der Firma für zwei Dinge bekannt: Von aufbrausender Art, neigt er durchaus auch zur Aggression und sein Gehalt ist infolge Vorpfändungen auf das Existenzminimum reduziert. Aus nichtigem Grund kommt es am Arbeitsplatz zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf Herr O. verletzt wird.

Er denkt nicht daran, seinen Widersacher ungeschoren zu lassen und wendet sich an D.A.S., da er Schmerzengeld beansprucht. Dass der rabiate Arbeitskollege im Strafverfahren verurteilt wird, verbessert seine finanzielle Situation naturgemäß nicht und auch das Urteil im Schadenersatzprozess, Herrn O. ein Schmerzengeld von EUR 3.800,- zu bezahlen, lässt ihn unbeeindruckt. Der Betrag ist - zumindest bis auf weiteres - nicht einbringlich. Aus der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden ersetzt D.A.S. das finanzielle "Trostpflaster" und bezahlt an Herrn O. die EUR 3.800,-

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