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Arbeitsgerichts-Rechtsschutz So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallDamit hat Herr G. nicht gerechnet. Nach über 20 Jahren wird er von seinem Dienstgeber entlassen, weil er "vorsätzlich ein im Eigentum des Dienstgebers stehendes Werkzeug zerstört hat". Er fühlt sich zu Unrecht und mit unangemessener Härte bestraft, da das besagte Gerät, ein Werkzeug zum Prüfen der Druckfestigkeit von Rohren im Wert von etwa EUR 200,-, immer wieder kaputt war und ihn durch Fehlanzeigen in der Arbeit behindert hat, worauf seine Vorgesetzten mehrfach hingewiesen wurden. Im Zorn, weil der Druckmesser wieder einmal nicht funktioniert hat, hat er ihn zu Boden geschleudert. Den (Rest-)Wert des defekten Geräts hätte Herr G. ja ersetzt, aber auf Arbeitsplatz und Abfertigung verzichten? Bei D.A.S. empfiehlt man dem Verzweifelten, die Entlassung gerichtlich zu bekämpfen und beauftragt einen im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Der Prozess geht bis zum Obersten Gerichtshof und siehe da: "... war das Verhalten des Klägers nicht dazu geeignet, jegliches Vertrauen in den seit mehr als zwei Jahrzehnten zur Zufriedenheit des Dienstgebers tätigen Dienstnehmer verlieren zu lassen...." bescheinigt der OGH Herrn G., für dessen Entlassung der Arbeitsgeber offenbar nur einen Anlass gesucht hat, um einen langjährigen Mitarbeiter auf billige Art loszuwerden. Alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis können realisiert werden. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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