Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz 

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Herr T. kann sich nur kurz über seinen neuen Video-Rekorder freuen. Nach einer Woche gibt das teure Stück seinen Geist auf und der Fernsehschirm bleibt finster. Beim Elektrohändler blitzt Herr T. mit seinem Wunsch nach kostenloser Reparatur oder Ausfolgung eines Ersatzgeräts ab und muß sich noch anhören, dass er das Gerät falsch bedient habe.

Die Juristen des D.A.S. RechtsService, von Herrn T. mit dem Fall befasst, zögern nicht lange und fordern den wenig serviceorientierten Verkäufer des Video-Rekorders auf, unverzüglich für Reparatur oder Austauschgerät zu sorgen, ansonsten ein Rechtsanwalt mit der Klage beauftragt wird. Siehe da: Der Händler gibt nach und tauscht das mit einem Konstruktionsfehler behaftete Gerät nun doch aus. Herr T. kann wieder seinem Hobby frönen - einer umfangreichen Sammlung großer Hollywoodfilme auf Video-Kassette.

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