Neu im Privat-Rechtsschutz: Pflege-Rechtsschutz und Generationen-Rechtsschutz

D.A.S. bietet nun eine günstige Möglichkeit, pflegebedürftige Familienangehörige ab Pflegegeldstufe 2 sowie Eltern bzw. Schwiegereltern über 70 Jahre mitzuversichern.

Auch pflegebedürftige Angehörige, für die sich der Versicherte verantwortlich fühlt, können rechtliche Probleme haben.

Der neue Versicherungsschutz bietet Deckung als Arbeitgeber bei Personenbetreuungs- und Pflegeverträgen, bei Auseinandersetzungen aus Heimverträgen und im Falle des Regresses durch Institutionen, die Sozialhilfe geleistet haben.

Dieser Versicherungsschutz kann auch für Eltern, Schwiegereltern, sowie deren Lebensgefährten über 70 vereinbart werden.

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