Leistungen
Nach dem Eintritt eines Verkehrsunfalles besteht Versicherungsschutz im:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden. - Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in gerichtlichen Strafsachen inkl. Diversion und Kostendeckung für das Ermittlungsverfahren. - Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten aus KFZ-Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfall-Versicherungsverträgen (gilt nicht im Lenker-Rechtsschutz). - Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegen Sozialversicherungsträger und in der - Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
Wenn das zugesprochene Schmerzengeld beim Gegner uneinbringlich ist; eine Versicherungssumme von EUR 65.500,- steht gesondert zur Verfügung.
Unabhängig vom Eintritt eines Verkehrsunfalles besteht Versicherungsschutz im
- Straf-Rechtsschutz
Für Verwaltungsstrafverfahren wegen Entzugs- und Vormerkdelikten.
- Führerschein-Rechtsschutz
Für die Vertretung im Verfahren wegen (Androhung der) Entziehung der Lenkerberechtigung wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften. - Beratungs-Rechtsschutz
Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und rund um die Anschaffung, Haltung, Nutzung oder Veräußerung von Kraftfahrzeugen. - Lenker-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung persönlicher Ansprüche und die Verteidigung in Strafverfahren als Lenker eines fremden Fahrzeuges.