I. + II. D.A.S.EINS-Rechtsschutz mit Verkehrsbereich

Die Kombination aus D.A.S.EINS-Verkehrs-Rechtsschutz und D.A.S.EINS-Rechtsschutz ohne Verkehrsbereich.

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

D.A.S.EINS-Verkehrs-Rechtsschutz

Nach dem Eintritt eines Verkehrsunfalles besteht Versicherungsschutz im:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
  • Straf-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung in gerichtlichen Strafsachen inkl. Diversion und Kostendeckung für das Ermittlungsverfahren.
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
    Für Streitigkeiten aus KFZ-Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfall-Versicherungsverträgen (gilt nicht im Lenker-Rechtsschutz).
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
    Für die Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegen Sozialversicherungsträger und in der
  • Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
    Wenn das zugesprochene Schmerzengeld beim Gegner uneinbringlich ist; die Versicherungssumme von EUR 65.500,- steht gesondert zur Verfügung.

Unabhängig vom Eintritt eines Verkehrsunfalles besteht Versicherungsschutz im

  • Straf-Rechtsschutz
    Für Verwaltungsstrafverfahren wegen Entzugs- und Vormerkdelikten.
  • Führerschein-Rechtsschutz
    Für die Vertretung im Verfahren wegen (Androhung der) Entziehung der Lenkerberechtigung wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften.
  • Beratungs-Rechtsschutz
    Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und rund um die Anschaffung, Haltung, Nutzung oder Veräußerung von Kraftfahrzeugen.
  • Lenker-Rechtsschutz
    Für die Durchsetzung persönlicher Ansprüche und die Verteidigung in Strafverfahren als Lenker eines fremden Fahrzeuges.
D.A.S.EINS-Rechtsschutz ohne Verkehrsbereich
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Ereignis mit Personenschaden des Versicherten oder eines mitversicherten Angehörigen.
  • Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
    Wenn das zugesprochene Schmerzengeld beim Gegner uneinbringlich ist; die Versicherungssumme von EUR 65.500 steht gesondert zur Verfügung.
  • Straf-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung in gerichtlichen Strafsachen inkl. Diversion und Kostendeckung für das Ermittlungsverfahren.
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
    Für rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht und für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) im Rechtsmittelverfahren bis maximal 2% der Versicherungssumme. 
  • Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz
    Für Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern und für Verfahren vor dem Bundessozialamt in Leistungssachen und Feststellungsverfahren.
  • Beratungs-Rechtsschutz
    Für fundierte Auskunft in Rechtsfragen.
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
    Für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen für den Privat- und Berufsbereich.
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
    Als Mieter:
    Für die Abwehr von Kündigungs- und Räumungsbegehren.
    Als Eigentümer:
    Für die Durchsetzung von Schäden am versicherten Objekt.
Mehrleistungen der D.A.S.
  • Auch bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern begleiten wir Sie bis zum Höchstgericht.
  • Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens bieten wir auch beim Vorwurf vorsätzlich begangener Handlungen umfassenden Versicherungsschutz.
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Tel. 01/404 64-1266
Fax 01/404 64-1288

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