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Alles Auto hilft! 13.10.2006 | Alles Auto, Oktober 2006Auspuff zu laut? Josef Swoboda, 3002 Purkersdorf Wie ist die Lautstärke eines Auspuffs eigentlich bei Auto und Motorrad gesetzlich geregelt? Wo kann ich die Lautstärke messen lassen, wenn ich mir beispielsweise einen Sport-Auspuff kaufe?
Zulassungsschein Tobias Husslig, E-Mail Da bald ein neues Auto vor der Tür steht, möchte ich nun mein altes Fahrzeug abmelden. Leider habe ich den zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung verloren. Daher möchte ich fragen, ob ich das Auto auch ohne Teil zwei abmelden kann, beziehungsweise wo ich den Verlust melden soll. Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda: Der Fahrzeugbesitzer erhält zwei Zulassungsbescheinigungen bei der Zulassungsstelle: Teil eins mit der gelbroten Außenseite muss immer mitgeführt werden und enthält zusätzlich zu den Fahrzeugdaten alle behördlichen Auflagen. Der gelb-blaue Teil zwei verbleibt meist eingeheftet im Typenschein. Bei Änderungen der Daten sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorzulegen, bei Abmeldung werden ebenso beide Teile abgegeben. Zum Verlust: Bezüglich Zulassungsbescheinigung Teil zwei (gelb-blau - und nur bei diesem!) gilt, dass der Verlust lediglich bei der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden muss und diese eine neue Bescheinigung Teil zwei ausstellt. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil eins muss allerdings eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Mit der Bestätigung der Anzeige kann man das Fahrzeug abmelden.
Quelle: Alles Auto, Oktober 2006
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Kontakt |
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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