Alles Auto hilft!
06.06.2006 | Alles Auto, Mai 2006

Bankomat
Maximilian Seitz, 7540 Güssing

Was passiert eigentlich, wenn ich von der Polizei angehalten werde (zum Beispiel wegen Tempo-Überschreitung) und für die Begleichung der Strafe mit der Bankomatkarte zahlen will, der Apparat der Polizei aber nicht funktioniert? Zahlt man dann mit Erlagschein oder muss man in Polizei-Begleitung zum nächsten Bankomat, um dort Geld zu beheben?

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Als Lenker eines Fahrzeugs hat man keinen Rechtsanspruch darauf, eine Strafe mittels Bankomatkarte zu bezahlen. Wenn man also die Strafe nicht sofort bezahlen kann, wird vom Polizeibeamten Anzeige erstattet und ein Verwaltungsstrafverfahren von der zuständigen Behörde eingeleitet, die dann - je nach Delikt - eine Strafverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung erlässt.

Tieferlegung
Klaus Richter, E-Mail

Ich besitze einen Alfa 147 JTD. Aus optischen Gründen würde ich dieses Auto gerne um drei Zentimeter tiefer legen. Es gibt dazu eine Menge Produkte, die ein TÜV-Gutachten für mein Fahrzeug besitzen. Leider gibt es in Österreich einen Erlass, der einen Mindestabstand von 11 Zentimetern vom Fahrzeug zum Boden vorschreibt. Diese Maße sind dann in meinem Fall nicht mehr einzuhalten, somit könnte ich einen solchen Umbau nicht typisieren. Was könnte mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich den Umbau dennoch vornehme und mit diesem nicht typisierten Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursache? Könnte die Haftpflichtversicherung Regress-Forderungen erfolgreich durchsetzen?

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Kraftfahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher ausgerüstet sein. Sollte der Mindestabstand vom Fahrzeug zum Boden nicht eingehalten werden, begeht man außerdem eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Strafe. Wenn nach einem Verkehrsunfall ein Sachverständiger einen Zusammenhang zwischen dem Umbau und dem Unfall feststellt, muss man als Schuld tragender Lenker unter Umständen mit Regress-Forderungen der Versicherung rechnen.

Quelle: Alles Auto, Mai 2006

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