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Alles Auto hilft! 10.05.2006 | Alles Auto, April 2006Radar, die Erste Dr. Christian Grösswang, 2340 Mödling Im Raum Maria Enzersdorf/NÖ greift eine Unsitte der Exekutive um sich: Es werden wiederholt Geschwindigkeits-Laser-Messungen von privaten Flächen aus durchgeführt. In einem Fall weiß ich, dass der Grundstückseigner definitiv nicht einverstanden damit ist, aber nicht den Mut aufbringt, gegen das Verhalten der Polizei Protest einzulegen. Hat ein Einspruch bei Bestrafung Sinn? Welche Möglichkeiten hat der Grundstückseigner?
Radar, die Zweite Christoph Wanzenböck, 2105 Oberrohrbach Mein Frage: Sind Radarwarngeräte eigentlich in Österreich erlaubt? Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Laut Verordnung des Bundesministers für Verkehr ist der Betrieb einer Funkempfangsanlage, worunter Radarwarngeräte fallen, derzeit gestattet. Es muss sich dabei jedoch um eine Anlage handeln, die ausschließlich für den Empfang von Funkkommunikation (Funkwellen) geeignet ist. Der Betrieb von Funkanlagen, die auch senden können, ist nur mit Bewilligung zulässig.
Quelle: Alles Auto, April 2006
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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