Auch die eigene Firma soll versichert sein
18.04.2006 | Neue Vorarlberger Tageszeitung, 16.04.2006

Alexander Kleczkowski vom RechtsService der D.A.S. Kärnten :

Seit 1. Jänner 2006 kann nicht nur ich oder einer meiner Mitarbeiter, sondern auch mein Unternehmen strafrechtlich belangt werden (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, "Unternehmensstrafrecht"). Wie schütze ich meine Firma?

ANTWORT: Nicht betroffen sind Einzelunternehmen und Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Für alle anderen Firmen, insb. GmbH., OEG, KEG, OHG und KG empfiehlt es sich, eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auf diese gesetzliche Neuerung reagiert hat und die dafür passende Deckung anbietet. Professionelle Verteidigung ist besonders wichtig, da diesen Unternehmen empfindliche Geldstrafen drohen.
Achten Sie dabei auf die Kostenübernahme im strafgerichtlichen Vorverfahren (Kostenübernahme für den Rechtsbeistand bei Beschuldigteneinvernahme, Hausdurchsuchung usw.) und die Sicherheit, daß auch bei getrennten Strafverfahren gegen Mitarbeiter, Verantwortlichen und Unternehmen die Verteidigungskosten übernommen werden.


Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 16.04.2006

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