D.A.S. Rechtsschutz:
Prozesskosten im Zivilprozess - ein beherrschbares Risiko?
22.03.2006 | Asscompact, 03/06

Interview mit Dr. Wolfgang Zein, Hauptabteilungsleiter RechtsService der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Österreich

A: Unser aktuelles Interview dreht sich um das Thema Prozesskosten im Zivilprozess. Herr Dr. Zein, wieso ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in diesem Zusammenhang sinnvoll und wichtig?

Z: Viele Menschen sind überzeugt, im Recht zu sein. Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei Paar Schuhe. Die Durchsetzung eines berechtigten Anspruches kann sich als langwierig und kostspielig erweisen. Daher ist es wichtig, einen starken Partner an seiner Seite zu haben.

A: Gibt es besondere Risikofaktoren im Zivilprozess?

Z: Fast immer ist es die Beweisproblematik: zum Beispiel unbrauchbare Zeugenaussagen, fehlende Beweismittel oder mündliche Vereinbarungen, deren Inhalte schwer nachzuweisen sind, können schnell zu einem unerwarteten Scheitern vor Gericht führen. In solchen Fällen weist der Richter die Klage ab und verurteilt den Kläger zur Zahlung der gesamten Prozesskosten. Zusätzliche Risikofaktoren sind über Jahre oder Jahrzehnte gewachsene Konfliktsituationen wie bei Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten oder übermächtige Prozessgegner, zum Beispiel Krankenanstalten bei ärztlichen Kunst- und Behandlungsfehlern.

A: Können Sie das konkretisieren?

Z.: Nehmen Sie als Beispiel den Fall unserer Kundin Elfriede S.: Auf Drängen ihres Arztes waren ihr aufgrund einer Fehldiagnose zwei gesunde Eierstöcke entfernt worden, erst nach vier Jahren Prozessdauer kam es zu einem Vergleich. Die D.A.S. bezahlte mehr als € 29.000,- an Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

A: Was ist das Kostspielige bei solchen Verfahren?

Z: Wie Sie wissen ist das Anwaltshonorar vom Streitwert abhängig. Je höher der Anspruch, desto höher die Prozesskosten auf Kläger- und Beklagtenseite. Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüche nach ärztlichen Kunstfehlern erreichen schnell Streitwerte von € 50.000.- und mehr. Deshalb leisten Haftpflichtversicherungen von Ärzten und Krankenanstalten oft erbitterten Widerstand bei Klagen von Patienten. Verfahrensverzögerungen und hohe Sachverständigenkosten sind dann die Folge. Ähnlich die Erbrechtsstreitigkeiten: Dort ist die Emotion oft ein schlechter Ratgeber und verhindert schnelle sachliche Lösungen.

A: Gibt es dazu ein Beispiel aus Ihrer Praxis?

Z: Der Fall unseres Kunden Armin H.: Er wurde von seinem Bruder nach dem Tod des Vaters auf die sog. Pflichtteilsergänzung geklagt. Es ging um die Frage, welche Schenkungen beide Brüder zu Lebzeiten des Vaters erhalten hatten und in welcher Höhe diese auf die Erbansprüche anzurechnen seien. Es war viel Geld im Spiel. Allein für die Bestimmung des Wertes der Liegenschaften wären teure Sachverständigengutachten notwendig gewesen. Noch bevor es dazu kam, konnte ein Vergleich erzielt werden und das Verfahren beendet werden. Trotzdem betrugen allein die gegnerischen Kosten mehr als € 30.000,-.

A: Gibt es eine Möglichkeit, das Kostenrisiko in den Griff zu bekommen?

Z: Wichtig ist es, sich mit Hilfe eines Rechtsexperten gründlich auf das Verfahren vorzubereiten. Manchmal ist in verfahrenen Situationen ein Vergleich als Kompromiss die beste Lösung. Das hilft Prozesskosten, Zeit und Nerven zu sparen.

A: Muss der Verlierer eines Prozesses immer die gesamten Kosten tragen?

Z: Im Zivilverfahren in Österreich grundsätzlich ja. Aber es gibt Ausnahmen, die die Regel bestätigen: in bestimmten Arbeitsrechtssachen wie Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen, in manchen Unterhaltsverfahren und in jüngerer Zeit in einigen Mietrechtsangelegenheiten bleibt man unabhängig vom Ausgang immer auf den eigenen Kosten sitzen. Ebenso bei Verfahren in vielen europäischen Ländern, die das Kostenersatzprinzip nicht kennen.

Weiters will ich nicht unerwähnt lassen, dass es im gerichtlichen Strafverfahren keinen Kostenersatz gibt und die Anwaltshonorare sehr hoch sein können. Außerdem hat der Beschuldigte im Falle eines Erfolges, nämlich bei Freispruch, sogar die höchsten Kosten zu tragen, da der Verteidiger zusätzlich einen Erfolgszuschlag von bis zu 50% vom Honorar erhält.

A: Das heißt, auch als Gewinner ist man kostenmäßig nicht unbedingt auf der sicheren Seite?

Z: Genau. Selbst bei einem gewonnenen Zivilprozess besteht immer noch das Restrisiko, dass der Verfahrensgegner nicht zahlt oder Konkurs anmeldet. Ohne Rechtsschutzversicherung heißt es dann: wie gewonnen so zerronnen!

A: Bis zu welcher Höhe übernimmt die D.A.S. eigentlich Kosten?

Z: Wir übernehmen Kosten bis zu einer aktuellen Deckungssumme von € 54.250,-, deren Höhe marktüblich und in der Regel ausreichend ist. Falls unsere Kunden eine erhöhte Vorsorge treffen wollen, bieten wir auch die Möglichkeit an, die Deckungssumme auf € 108.500.- zu verdoppeln.

A: Bietet die Rechtsschutz-Versicherung darüber hinaus noch weitere Vorteile?

Z: Ja, kürzlich konnte Josef A. mit Hilfe der D.A.S. eine Änderung der höchstgerichtlichen Rechtssprechung bewirken. Seine Mutter war bei einem Unfall unverschuldet zu Tode gekommen. Obwohl sein Trauerschmerz keinen Krankheitswert hatte, sprach der OGH Trauerschmerzengeld in Höhe von € 13.000,- zu und erweiterte damit den Kreis der Anspruchsberechtigten. Für eine Privatperson, die nicht rechtsschutzversichert ist, wäre ein Verfahren gegen die bestehende Rechtsansicht des OGH mit einem enormen, wahrscheinlich zu hohen Risiko verbunden.

A: Wie ist abschließend Ihr Ausblick aus Sicht der D.A.S.?

Z: Die D.A.S. ist führender Rechtsschutz-Spezialist auf dem Markt, wir gewinnen 70% aller gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dies ist ein schöner Erfolg im Jubiläumsjahr unseres 50jährigen Bestehens, aber auch ein Verdienst unserer Partner und ein Qualitätsanspruch für die Zukunft.

A: Herr Dr. Zein, vielen Dank für das Gespräch.


Quelle: AssCompact Austria, 03/2006

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