Strafrecht nimmt Firmen neu in Pflicht
29.03.2006 | Kurier, 20.03.2006

Bei Unfällen mit Chemikalien, verdorbenen Waren im Regal haften seit 1. Jänner auch die Unternehmen.

Fast ungebremst schleudert der Lkw aus der Kurve und kippt in den Bach. Eine giftige Chemikalie tritt aus einem leck gewordenen Behälter am Anhänger aus. Für den bei diesem Unfall nur leicht verletzten Fahrer bahnt sich ein finanzielles Drama an, muss er doch mit einer Anzeige und Geldstrafe rechnen. Seit dem 1. Jänner dieses Jahres aber droht in einem solchen Fall auch dem Frächter, dem der Lkw gehört, eine Strafanzeige.

Stellt sich nämlich heraus, dass die Bremsen defekt waren oder der Lkw überladen, muss die Spedition mit einer Strafanzeige rechnen. 1,8 Mio. Euro kann dies im schlimmsten Fall kosten. "Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind sich der Auswirkungen des neuen Unternehmensstrafrechts noch nicht bewußt", warnt Franz Kronsteiner, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Könne das Unternehmen nämlich nicht nachweisen, dass etwa das Fahrzeug regelmäßig überprüft wurde, könne es strafrechtlich belangt werden. Die Geldstrafen liegen zwischen Tagsätzen von 50 Euro und 10.000 Euro, wobei das Höchstausmaß 180 Tagsätze beträgt.

Besonders gefährdet sind laut Einschätzung von Kronsteiner neben Speditionen Lebensmittelketten, Fleischer und Restaurants, aber auch Schulküchen, Spitäler und Altenheime. Gerade im Umgang mit Lebensmittel könne viel passieren. Kronsteiner: "Man denke nur an Salmonellen-Erkrankungen oder das Verkaufen von abgelaufener Wurst. Das gibt gesalzene Strafen".

Früher wurden in solchen Fällen Küchenchefs, Filialleiter und Mitarbeiter belangt. Jetzt wird auch das Unternehmen zur Verantwortung gezogen. Für Geschädigte ein Vorteil, können sie doch nun gegen beide gerichtlich vorgehen. Die Chancen auf angemessenen Schadenersatz sind damit höher.

Die Betriebe seien daher gut beraten, an Unfall- oder Schadensfall-Prävention zu arbeiten, betont der D.A.S.-Chef. Die bessere Vorsorge gegen Schäden sei wohl auch das Anliegen des Gesetzgebers und komme die Unternehmen im Endeffekt billiger. An Hand von Problemfällen, die es in der Vergangenheit gegeben habe, sollten Firmen einen Vorschriften-Katalog und Anweisungen erstellen. Für Lebensmittelgeschäfte könnte dies etwa heißen: Filialleiter müssen regelmäßig Stichproben machen und die Richtigkeit der Ablaufdaten kontrollieren. Das ganze müsse schriftlich festgehalten werden, um im Ernstfall als Beweismittel vorgelegt werden zu können.

Für Frächter bedeute dies, so Kronsteiner, eine Analyse früherer Unfallursachen oder das Heranziehen von Branchenerfahrung etwa des Kuratoriums für Verkehrssicherheit oder des Verkehrsministeriums. Auch an die Rechtsschutzversicherung können sich die Unternehmen wenden. Sie bietet eine Präventionsberatung an.


Quelle: Kurier, 20.03.2006

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