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Unternehmensstrafrecht - Prävention ist bester Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung 15.03.2006 | Wirtschaftsblatt, 09.03.06Firmen müssen auf Fehlersuche gehenDas Thema Prävention hat mit dem In-Kraft-Treten des Unternehmensstrafrechts zu Anfang des Jahres einen besonderen Stellenwert bekommen. Für Betriebe bedeutet die neue Rechtslage, dass neben Mitarbeitern und der Geschäftsführung nun auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden können. "Wir erwarten einen massiven Anstieg der Strafverfahren und der damit verbundenen Kosten", sagt Franz Kronsteiner, Chef der Rechtsschutzversicherung D.A.S. Österreich. "Um beides gering zu halten, setzen wir auf vorbeugende Maßnahmen wie das Erkennen von individuellen Fehlerquellen und das Beseitigen von Gefahrenpotenzial in den einzelnen Unternehmen." Gespräche mit erfahrenen Strafverteidigern, Fragebögen über die interne und externe Tätigkeit sowie eine umfassende Risikoanalyse sind dabei hilfreich. Checkliste für Firmen Das Um und Auf jeder Beratung sind: - Die Dokumentation der Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten. "Bereiche, für die sich niemand persönlich verantwortlich fühlt, sind besonders riskant", sagt Kronsteiner. Diese müssen auch geklärt sein, wenn das Unternehmen mehrere Filialen oder Tochterunternehmen hat.
- Kontrollfragen zu den Zuständigkeiten für Arbeitnehmerschutz, Gebäudesicherheit, Verkehrswege, Datenschutz bzw. für Compliance-Richtlinien sowie Fragen nach klar dokumentierten Abläufen im Personalbereich.
- Geprüft werden soll, ob es interne Kontrollpläne und dokumentierte Kontrollergebnisse gibt. "Kann in einem Schadensfall nachgewiesen werden, dass das Unternehmen vorab alles getan hat, um diesen zu vermeiden, so ist der Betrieb aus dem Schneider", erklärt Kronsteiner.
- Spezifische Risiken müssen abhängig von der Branche des Unternehmens überprüft werden. Besonders betroffen ist der Lebensmittelsektor, das Baugewerbe, Spitäler und Frächter - hier wird vor allem auch vor Sozialbetrug gewarnt. Zusätzlich zu allen Präventions-Tipps rät Kronsteiner, abzustimmen, wie sich das Unternehmen und seine Funktionäre verhalten, wenn es trotzdem zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt.
Quelle: Wirtschaftsblatt, 09.03.2006
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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