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Alles Auto hilft! 06.03.2006 | Alles Auto, März 2006Parkverbot? Hannes Maurer, 1080 Wien Darf man eigentlich in ausschließlich für Nachtautobusse vorgeschriebenen Haltestellen tagsüber parken?
Alkotest Jürgen Schneider, 3500 Krems Ich habe in einer Tageszeitung Folgendes gelesen: Ein Autofahrer hat ein Planquadrat ignoriert und hatte wenige hundert Meter später einen Unfall: Resultat: Totalschaden, aber niemand verletzt. Die Polizei wollten einen Alkotest machen, aber der Pensionist verweigerte. Meine Frage: Was passiert, wenn man einen Alkotest verweigert? Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Der Alkotest darf nicht verweigert werden. Die Polizei ist berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen zu untersuchen, die ein Fahrzeug lenken oder auch nur versuchen, ein solches in Betrieb zu nehmen. Auch wer gerade kein Fahrzeug lenkt, muss sich unter Umständen dem Alkotest unterziehen. Es genügt nämlich schon der Verdacht, dass man alkoholisiert gefahren ist oder Anstalten macht, zu fahren. Eine Verweigerung zieht grundsätzlich die gleichen strafrechtlichen Folgen nach sich wie eine tatsächlich festgestellte Alkoholisierung. Übrigens: Seit 1. Juli 2005 kann ein Alkoholdelikt eine Eintragung im Vormerksystem zu Folge haben.
Quelle: Alles Auto, März 2006
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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