Alles Auto hilft!
06.03.2006 | Alles Auto, März 2006

Parkverbot?
Hannes Maurer, 1080 Wien

Darf man eigentlich in ausschließlich für Nachtautobusse vorgeschriebenen Haltestellen tagsüber parken?

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Das Halten und Parken ist im Haltestellenbereich eines sogenannten Massenbeförderungsmittels während der Betriebszeiten verboten. Zur Haltestelle zählt auch - sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt - der Bereich von fünfzehn Metern vor und nach den Haltestellentafeln. Zum Ein- und Aussteigen darf kurz angehalten werden. Außerhalb der Betriebszeiten ist das Parken jedoch grundsätzlich erlaubt, es sei denn, aus den Straßenverkehrszeichen und Bodenmarkierungen ergeben sich zusätzliche Verbote.

Alkotest
Jürgen Schneider, 3500 Krems

Ich habe in einer Tageszeitung Folgendes gelesen: Ein Autofahrer hat ein Planquadrat ignoriert und hatte wenige hundert Meter später einen Unfall: Resultat: Totalschaden, aber niemand verletzt. Die Polizei wollten einen Alkotest machen, aber der Pensionist verweigerte. Meine Frage: Was passiert, wenn man einen Alkotest verweigert?

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Der Alkotest darf nicht verweigert werden. Die Polizei ist berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen zu untersuchen, die ein Fahrzeug lenken oder auch nur versuchen, ein solches in Betrieb zu nehmen. Auch wer gerade kein Fahrzeug lenkt, muss sich unter Umständen dem Alkotest unterziehen.
    Es genügt nämlich schon der Verdacht, dass man alkoholisiert gefahren ist oder Anstalten macht, zu fahren. Eine Verweigerung zieht grundsätzlich die gleichen strafrechtlichen Folgen nach sich wie eine tatsächlich festgestellte Alkoholisierung. Übrigens: Seit 1. Juli 2005 kann ein Alkoholdelikt eine Eintragung im Vormerksystem zu Folge haben.  

Quelle: Alles Auto, März 2006

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