Alles Auto hilft!
21.02.2006 | Alles Auto, Februar 2006

Angeschüttet
Johann Leitner, 8330 Feldbach

Folgende - tatsächlich passierte - Szene: Ich fahre mit dem Auto, meine Beifahrerin trinkt aus einer Kunststoff-Flasche. Plötzlich werde ich gezwungen, scharf zu bremsen, da ein anderer Autofahrer den Nachrang missachtet hat. Der halbe Flascheninhalt ergießt sich über das (teure) Gewand meiner Beifahrerin. Nun meine Frage:
Habe ich eine Chance, den Übeltäter zu belangen? Ich habe das Kennzeichen jedenfalls notiert.  

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Um Schadenersatzansprüche wegen der beschädigten Kleidung beim Gegner geltend zu machen, muss man diesem ein Verschulden, d.h. die Verletzung des Vorranges nachweisen. Doch selbst mit einem Zeugen wäre die Beweisführung schwierig, weil es keine Kollision gab.
    Im konkreten Fall lohnt sich die Sache wohl nur, wenn man eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, da das Kostenrisiko um ein Vielfaches höher ist als etwaige Ausgaben für die Putzerei.

Schnee & Regen
Clarissa Martinek, E-Mail

Meine Frage betrifft Verkehrsschilder, die etwa 80 km/h bei Regen und Schnee vorschreiben: Gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits ab den ersten Regentropfen bzw. Schneeflocken oder erst bei völlig regennasser bzw. schneebedeckter Fahrbahn?

  • Dazu ÖAMTC-Jurist Dr. Martin Hoffer und D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Das Verkehrsschild bezieht sich, was Regen angeht, nicht auf fallende Tropfen, sondern auf den Fahrbahn-Zustand. Sprich: Erst wenn die Fahrbahn durchgehend nass ist, gilt die niedrigere Geschwindigkeits-Beschränkung. Umgekehrt verhält es sich bei Schneefall. Hier muss man die Geschwindigkeit sofort reduzieren und nicht erst bei völlig schneebedeckter Fahrbahn. In letzterem Fall empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anzupassen und noch langsamer zu fahren, da sich der Bremsweg auf Schnee drastisch verlängert.   


Tafel-Kunde
Thomas Löffler, 1190 Wien

Auf der B303 (Weinviertler Bundesstraße) von Hollabrunn Richtung Wien steht ein gelbes, rechteckiges Schild mit der Aufschrift "NEU 100 km/h". Ist dieses rechtlich bindend, da man dort bisher 120 km/h fahren durfte?

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Grundsätzlich gilt auf Freilandstraßen (dazu zählen auch Autostraßen) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Durch Verordnung (wird mittels Verkehrszeichen kundgemacht) der zuständigen Behörde kann allerdings eine geringere oder auch eine höhere Geschwindigkeit vorgeschrieben bzw. erlaubt werden. Bisher war möglicherweise eine höhere Geschwindigkeit erlaubt. Jetzt wurde diese wieder dem Gesetz angepasst, nämlich auf 100 km/h. Das "NEU 100 km/h"-Schild ist somit als Service zur Information der Autofahrer zu verstehen. 

Quelle: Alles Auto, Februar 2006

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