D.A.S., der führende Spezialist im Rechtsschutz, mit einem neuen Präventions- und Vorsorgekonzept.
Wie sorgen Unternehmen vor?
Auch kleinere Unternehmer werden sich künftig planmäßig und systematisch mit Risikovermeidung bzw. Risikobegrenzung beschäftigen müssen. Vieles können sie im eigenen Unternehmen selbst oder mit Unterstützung durch ständige Berater und Dienstleister vorkehren. Kommt es trotzdem zu Problemen und strafrechtlichen Ermittlungen, ist professionelle strafrechtliche Hilfe unverzichtbar.
Das neue Präventions- und Vorsorgekonzept der D.A.S.
D.A.S. ergänzt im aktuellen Angebot für Unternehmer den bestehenden Versicherungsschutz für die Vertretung in der gerichtlichen Hauptverhandlung und bietet zusätzlich erweiterten Versicherungsschutz für die Vertretung im Vorverfahren und für strafrechtliche Präventionsberatung an:
Die Tätigkeit des Rechtsschutzversicherers beginnt mit der Unterstützung der versicherten Unternehmen bei der Planung von Präventionsmaßnahmen:
Erfahrene Strafverteidiger können darüber Auskunft geben, wie durch systematische Erhebung von Fehlerquellen und Gefahrenpotentialen, durch die Festlegung von Sicherheitsplänen und durch geeignete Kontrollmaßnahmen das Risiko strafbarer Handlungen oder Unterlassungen spürbar reduziert werden kann. Und wie eine ausreichende Dokumentation dieser Maßnahmen und durchgeführter Kontrollen die Chancen des Unternehmens im Falle des Falles erheblich verbessert.
Kommt es zu strafrechtlichen Ermittlungen, kann Versicherungsschutz, der sich bereits auf das Vorverfahren bezieht, wichtige Voraussetzungen für die spätere erfolgversprechende Verteidigung sicherstellen. Zum einen verlangt die gleichzeitige Betroffenheit von Unternehmen und Mitarbeitern oder Funktionären nach einer raschen und sorgfältigen Beratung und Abstimmung der Verteidigungsstrategie. Daneben müssen in dieser Phase des Vorverfahrens alle Möglichkeiten geprüft werden, die zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Diversionsvereinbarung führen können. Im schlechtesten Fall besteht jetzt noch die Möglichkeit, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in der Hauptverhandlung zumindest Strafmilderungsgründe in Anspruch genommen werden können.
In der gerichtlichen Hauptverhandlung ist unabhängig davon, ob das Verfahren gegen Unternehmen und Entscheidungsträger oder Mitarbeiter gemeinsam oder getrennt geführt wird, sicherzustellen, dass im Rahmen der neuen Rechtslage nun auch die Interessen des Unternehmens ausreichend berücksichtigt werden können, und zwar durch alle Instanzen. Das erfordert im Falle einer Interessenkollision zwischen Unternehmen und Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern den Einsatz eines Kollisionskurators bzw. eines zweiten Strafverteidigers.
Für diese Fälle stellt D.A.S. auch die vereinbarte Versicherungssumme ein zweites Mal zur Verfügung. Das Gleiche gilt übrigens auch für jene Fälle, in denen die Hauptverhandlung gegen das Unternehmen einerseits und gegen Entscheidungsträger oder Mitarbeiter andererseits getrennt geführt werden muss.
Eine weitere Verbesserung besteht darin, dass der Versicherungsschutz nicht nur bei Anklage wegen Fahrlässigkeit, sondern auch beim Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat sofort einsetzt und bis zum Ende aufrecht bleibt, wenn das Verfahren mit einer Einstellung, einer Diversionsvereinbarung, einem Freispruch, oder einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit endet.
Nur im Falle der Verurteilung wegen Vorsatz ist das Unternehmen verpflichtet, die aufgewendeten Kosten zurückzuzahlen.