Rechtsschutz-Experte erweitert Leistungsspektrum aufgrund des ab 1. Jänner 2006 in Kraft tretenden Unternehmensstrafrechts.

D.A.S. Österreich gibt Ratschläge zum neuen Unternehmensstrafrecht
25.01.2006 | Lexpress 13.01.2006

Ab 1. Jänner 2006 können auch Unternehmen - neben Ihren Mitarbeitern und leitenden Funktionären - strafrechtlich belangt werden. Der Rechtsschutz-Experte bietet im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung neben dem bestehenden Versicherungsschutz zusätzlichen Schutz für die Vertretung im Vorverfahren des Prozesses und für die strafrechtliche Präventionsberatung.

Während nach bisheriger Rechtslage nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden konnte, ist ab 1. Jänner 2006 eine Strafverfolgung auch gegen juristische Personen möglich. Die D.A.S. Österreich erweitert somit aufgrund des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes ihr Leistungsspektrum.

"Nach unseren Qualitätsvorstellungen beginnt die Tätigkeit des Rechtsschutzversicherers bereits bei der Planung von Präventionsmaßnahmen. Erfahrene Strafverteidiger können darüber Auskunft geben, wie durch systematische Erhebung von Fehlerquellen und Gefahrenpotentialen, durch die Festlegung von Sicherheitsplänen und durch geeignete Kontrollmaßnahmen das Risiko strafbarer Handlungen oder Unterlassungen spürbar reduziert werden kann. Ausreichende Dokumentation der Maßnahmen und durchgeführten Kontrollen verbessern die Chancen des Unternehmens im Falles des Falles erheblich", erklärt Franz Kronsteiner, Vorstandsvorsitzender D.A.S. Österreich.

Kommt es zur strafrechtlichen Ermittlung, kann der Versicherungsschutz der D.A.S. Österreich - der sich bereits auf das Vorverfahren bezieht - wichtige Voraussetzungen für die spätere Erfolg versprechende Verteidigung sicherstellen.

Zum einen verlangt die gleichzeitige Betroffenheit von Unternehmen und Mitarbeitern oder Funktionären nach einer raschen, sorgfältigen Beratung und einer Abstimmung der Verteidigungsstrategie. Daneben müssen in dieser Phase des Vorverfahrens alle Möglichkeiten geprüft werden, die zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Diversionsvereinbarung führen können.

In der gerichtlichen Hauptverhandlung ist unabhängig davon, gegen wen das Verfahren geführt wird, sicherzustellen, dass im Rahmen der neuen Rechtslage nun auch die Interessen des Unternehmens ausreichend berücksichtigt werden, und zwar durch alle Instanzen.

Das erfordert im Falle einer Interessenkollision zwischen Unternehmen und Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern den Einsatz eines Kollisionskurators bzw. eines zweiten Strafverteidigers.

"Für diese Fälle stellt D.A.S. Österreich auch die vereinbarte Versicherungssumme ein zweites Mal zur Verfügung. Das gleiche gilt übrigens auch für jene Fälle, in denen die Hauptverhandlung gegen das Unternehmen einerseits und gegen Entscheidungsträger oder Mitarbeiter andererseits getrennt geführt werden muss", so Kronsteiner.

"Eine weitere wichtige Verbesserung besteht schließlich darin, dass unser Versicherungsschutz nicht nur bei Anklage wegen Fahrlässigkeit sondern auch beim Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat sofort einsetzt und bis zum Ende aufrecht bleibt, wenn das Verfahren mit einer Einstellung, einer Diversionsvereinbarung, einem Freispruch oder einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit endet", informiert der Rechtsschutz-Experte.

Das Unternehmen ist nur im Falle der Verurteilung wegen Vorsatz verpflichtet, die von D.A.S. Österreich aufgewendeten Kosten zurückzuzahlen. Die D.A.S. Österreich finanziert alle in Frage kommenden Verteidigungsmöglichkeiten vor und trägt das Einbringlichkeitsrisiko.


Quelle: Lexpress 13.01.2006

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