INTERVIEW
Mediation und Versicherungen

Rechtsschutz und Mediation
31.12.2005 | Mediation aktuell 12/2005

Michael Waldeck ist Prokurist der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung und Leiter der Hauptabteilung für Vertrags- und Produktservice, Versicherungstechnik und -recht und eingetragener Mediator. Im Gespräch mit Babette Klemmer erläutert er die Themen "Mediation im Rahmen des Rechtsschutzes" und "Rechtsschutz für Mediatorinnen".

Welchen persönlichen Bezug haben Sie zur Mediation?

Waldeck: Mit dem Thema Mediation begann ich mich anläßlich der beruflichen Aufgabenstellung auseinander zu setzen, Innovationen für das Rechtsschutz-Produkt auch auf der methodischen Seite der Konfliktlösung zu suchen. Die Entwicklung der Integration der Mediation in den Rechtsschutz ging parallel zu meiner Ausbildung als Mediator. Dies auf der Basis einer 25jährigen Berufserfahrung mit der Lösung von Rechtsproblemen von Kunden. Auch persönlich mußte ich die Dynamik der konventionellen Austragung von Konflikten in mehreren Verfahren gegen eine Wohnbaugenossenschaft als einer von mehreren Betroffenen erleben. Die Eskalation des Konfliktes über mehrere Jahre bis hin zur Medienbekanntheit der Auseinandersetzung ließ exemplarisch die Grenzen des Gerichtsweges erkennen. Die Gegenseite war trotz mehrfacher Einladung leider zu einer mediativen Lösung nicht bereit.

Wird von Ihrer Versicherung im Rahmen des Rechtsschutzes Mediation angeboten?

Waldeck: D.A.S. hat sich als erster europäischer Rechtsschutz-Versicherer im Jahre 2000 zu einer schrittweisen Einführung der Mediation in verschiedenen Rechtsbereichen entschlossen. Sowohl damals als auch heute verstehen wir Mediaton als eine von mehreren Möglichkeiten, dem Kunden rasch und effizient bei einem rechtlichen Problem zur Seite zu stehen. Der Reigen zieht sich im Rahmen der verschiedenen Rechtsschutz-Produkte von dem äußerst beliebten Instrument der Rechtsberatung über die außergerichtliche Erledigung des Falles durch unsere Spezialisten im Hause oder durch beauftragte Rechtsanwälte, über die Finanzierung von Sachverständigen, die in vertraglich vereinbarten Schiedsgutachterverfahren oder von außergerichtlichen Schieds- und Schlichtungsstellen beigezogen werden, über Mediation, bis hin zur Prozeßführung durch alle Instanzen. Seit dem Jahr 2000 und der damals eingeführten neuen Produktlinie haben wir allerdings einen Schwerpunkt in die Entwicklung der Versicherungsdeckung für außergerichtliche Streitbeilegung gelegt und in nahezu allen Produkten unsere Rechtsschutzleistung in dieser Richtung ergänzt und verstärkt.

In welchen Bereichen bieten Sie konkret Mediation an?

Waldeck: Der Einstieg in die Welt der Mediation erfolgte im Rechtsschutz durch die Implementierung von Mediationsleistungen in die Bereiche Arbeitsrecht, Grundstücks- und Mietrecht sowie Familienrecht. In diesen Rechtsschutzbausteinen unterstützen wir Einzelmediationen. Darüber hinaus gibt es Versicherungsschutz für Scheidungsmediationen in Form der Co-Mediation. Seit zwei Jahren wurde das Spektrum auf erbrechtliche Konflikte erweitert. Die jüngste Entwicklung bestand darin, Mediationsleistungen auch für Versicherungsstreitigkeiten auszuloten. In allen Fällen steht die Mediationsleistung als Rechtsanspruch dem Kunden zur Verfügung. Dieser Hinwies ist erforderlich, da bei anderen Rechtsschutz-Versicherern Mediationskosten unter Umständen nur im Kulanzwege geleistet werden.

Steht es den Kunden frei, ob sie sich für Mediation entscheiden oder nicht?

Waldeck: In den erwähnten Bereichen kann sich der Kunde frei entschließen, welchen Weg der Konfliktlösung er gehen will. Selbstverständlich beraten wir unsere Kunden über die rascheste und zielführendste Art der Lösung ihres Falles. Da Mediation als Ergänzung der klassischen Rechtsschutzleistung besteht, gibt es für den Fall des Scheiterns einer Mediation keine negativen Folgen für die weitere, konventionelle Vorgangsweise. Der Kunde soll in seiner Entscheidung frei und nicht unter Sanktionsdruck gesetzt sein. Gefördert wird Mediation noch dadurch, daß der an sich in den Rechtsschutzverträgen vereinbarte Selbstbehalt auf die Mediationskosten nicht angerechnet wird; bloß die erste Mediationssitzung, für die ja meistens keine Kosten verrechnet werden, ist vom Rechtsschutz nicht erfaßt.

Wie, glauben Sie, könnte sich das Verhältnis zwischen gerichtlichen Verfahren und Mediation in Zukunft verschieben?

Waldeck: Die Entwicklung ist schwer zu prognostizieren, da einerseits die ersten Ergebnisse der Einführung der Öffnungsklausel des § 15b EGZPO in Deutschland nicht überzeugen und uns noch keine statistischen Informationen aus der Vorschaltung des ADR im Nachbarschaftsrecht vorliegen. Breit angelegte Tests in unserem Haus hinsichtlich der Mediationstauglichkeit von Fällen führten ebenso wenig zu einer besonders frequenten Innspruchnahme der Mediation, im Ergebnis vergleichbar mit der Züricher Mediationswoche. Auf der anderen Seite ist der Trend zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowohl legislativ als auch in der gesellschaftspolitischen Diskussion feststellbar. Eine deutliche Verschiebung in Richtung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Mediation kann meines Erachtens nur dann erfolgen, wenn der Erfolg dieser Methode auf breiter Basis bekannt wird und bekannt gemacht wird und daher der Nutzen der Mediation für die Konfliktparteien evident ist. Dies gilt gerade auch aus Sicht des Rechtsschutz-Versicherers, da es erfahrungsgemäß sehr schwierig ist, Kunden, deren Konflikt bereits auf einer hohen Eskalationsstufe angesiedelt ist und die bereits anwaltlich vertreten Rechtsschutzdeckung suchen, auf den Weg der außergerichtlichen Konfliktlösung zu bringen.

Auf welche Mediatoren greifen Sie?

Waldeck: Wir beauftragen ausschließlich eingetragene Mediatoren und arbeiten daher mit der Liste des Justizministeriums, im Bereich der Scheidungsmediation mit förderungswürdigen Mediatorenteams. Selbstverständlich suchen wir, wie auch bei der Empfehlung von Anwälten, Mediatoren mit größmöglicher Feldkompetenz, beispielsweise bei Versicherungsstreitigkeiten unabhängige Versicherungsmakler, die eingetragene Mediatoren sind.

Wie wird das Angebot Mediation von den Kunden angenommen?

Waldeck: Wie gesagt, hängt die Bereitschaft zur Annahme des Mediationsangebotes sehr vom Stadium des Konfliktes, von der Bereitschaft zum Dialog mit dem Konfliktpartner und der Frage ab, ob der Kunde bereits vertreten oder unvertreten zu uns kommt. Obwohl sich ein sehr hohe Prozentsatz der Kunden bei einer Befragung vor Einführung der Mediation positiv geäußert hat, stellen wir in der Praxis fest, daß es großer Überzeugungsarbeit bedarf, um in dieser Richtung erfolgreich zu sein. Wir haben uns auch sehr mit der Frage der Methodik der Empfehlung beschäftigt. In Wien und Graz wurde ein Test unternommen, in welchem wir nicht sofort Mediation angeboten haben, sondern für unseren Kunden und den Gegner bei einem Mediator vorerst ein Infomations- und Beratungsgespräch über die Möglichkeit der Mediation finanziert haben. Die Mediation selbst sollte sodann ein anderer, in das Mediationsberatungsgespräch nicht involvierter Mediator durchführen. Auch dabei wurde unseren Erwartungen nicht entsprochen. Es kamen zwar einige Mediationsberatungsgespräche zu Stande, jedoch nur eine Mediation.

Welche praktischen Erfahrungen haben Sie im Rahmen des Rechtsschutzes mit Mediation gemacht?

Waldeck: Trotz unserer offensiven Herangehensweise an dieses Thema gibt es bis dato noch zu wenig Fälle, um auf breiter Basis statistisch aussagekräftige Ergebnisse präsentieren zu können. Nach wie vor handelt es sich um Einzelfälle, die zwar gute Ergebnisse im Anlaßfall zeigen; daraus Empfehlungen oder Grundsätze ableiten zu wollen, ist verfrüht. Ungeachtet dessen arbeiten wir weiter an der Förderung der Mediation in anderen Rechtsschutzbereichen, da wir für bestimmte Konfliktarten auch aus schadenpräventiven Gründen von dieser Methode überzeugt sind.

Gibt es dadurch finanzielle Einsparungen?

Waldeck: Diese Frage ist eindeutig mit Nein zu beantworten; weder im Einzelfall noch abstrakt, d.h. auf Basis einer versicherungstechnischen Kalkulation. Mediationskosten sind Kosten, die im Einzelfall jedenfalls entstehen; dagegen kann man aufgrund der Kostenverteilungsregelungen im Zivilprozeß in konventionell geführten Auseinandersetzungen im Falle des Obsiegens davon ausgehen, daß die Gegenseite die Kostenlast trägt. Die Förderung der Mediation ist daher für einen Rechtsschutz-Versicherer in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Nur in seltenen Fällen mit sehr hohen Streitwerten wären Kosteneinsparungen erzielbar.

Ist es für Mediatoren sinnvoll, eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen?

Waldeck: Für Mediatoren steht ein Bukett an verschiedenen Rechtsschutzprodukten zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, das grundsätzliche Betriebsrisiko abzusichern, bestehend aus Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, Straf-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Sozial-versicherungsstreitigkeiten und Beratungs-Rechtsschutz, neben einer Versicherung des privaten und beruflichen Lebensbereiches. Darüber hinaus gibt es Vertragsmodule, in welchen arbeitsrechtliche Konflikte, Versicherungsstreitigkeiten und Streitigkeiten aus Verträgen über fremde Lieferungen und Leistungen enthalten sind sowie ein Vertragsmodul für Konflikte aus der Mediatorenleistung und allenfalls dem Inkasso des Honorars. Wir arbeiten zur Zeit auch an einem Spezialprodukt für Mediatoren, das wir im Herbst dieses Jahres präsentieren wollen, in welchem spezifische, auf die Bedürfnisse des Mediators zugeschnittene Rechtsschutzangebote möglich sind.


Quelle: Mediation aktuell, 12/2005

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