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Wissensdefizite bei Autofahrern 31.12.2005 | ihr versicherungsmakler 12/2005Die D.A.S. stellt ab sofort eine Informationsbroschüre für Autofahrer mit dem Titel "Ihr Recht rund ums Auto" vor, da viele Autolenker Wissensdefizite hinsichtlich Punkteführerschein aufweisen. Dieser Leitfaden für Autofahrer bietet eine kompakte Information über die Lenkberechtigung, das Vormerksystem, über Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Verkehrsdelikten, das richtige Verhalten nach Verkehrsunfällen und den richtigen Autokauf. Punkteführerschein: D.A.S. erweiterte Deckung Der neue "Punkteführerschein" hat die Risikosituation für Fahrzeuglenker deutlich verändert. Darauf weist die D.A.S. hin: Selbst wenn die Geldstrafe wegen behaupteter Übertretung einer der taxativ im Gesetz angeführten Verkehrsvorschriften - relativ - gering ist, riskiert der Autofahrer bei zwei weiteren "Vormerkungen" innerhalb zweier Jahre den Führerscheinentzug für zumindest drei Monate sowie allfällige weitere Maßnahmen. Dazu kommen im Gesetz normierte Kriterien, die vorliegen müssen, um eine Vormerkung zu rechtfertigen, die im konkreten Einzelfall jedoch Raum für die Interpretation bieten: Wann wurde ein Fußgänger "gefährdet", wann ein Einsatzfahrzeug "behindert"? In welchen Fällen ist der Führerscheinentzug für mehr als drei Monate tatsächlich angemessen? Professionelle Verteidigung ist also gefragt. Bislang hatten die Rechtsschutzbedingungen in Österreich bei Verwaltungsstrafverfahren wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften als Deckungsvoraussetzung vorgesehen, daß eine Freiheitsstrafe (nicht Ersatzfreiheitsstrafe) oder eine Geldstrafe über einer Bagatellgrenze von (zuletzt) mehr als 0,3% der Versicherungssumme festgesetzt wird. Die D.A.S. hat mit den ARB 2005 per 1.8.2005 auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen reagiert und eine Deckungsverbesserung für Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz-Kunden eingeführt. In Verwaltungsstrafverfahren nach Verkehrsunfällen sowie bei Delikten, die eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister oder den Entzug der Lenkerberechtigung bewirken, besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Höhe der Geldstrafe (Entfall der Bagatellgrenze). Damit wird sichergestellt, daß die Deckung und die Kostenübernahme für die Verteidigung beim Vorwurf von Vormerkdelikten nicht an der Bagatellgrenze scheitert. Im Gegenzug wird die Bagatellgrenze für sonstige Verwaltungsstrafverfahren wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften mit nunmehr 0,45 Prozent der Versicherungssumme festgelegt. So kann die Gesamtanzahl der gedeckten Verwaltungsstrafverfahren annähernd gleich gehalten werden und die Verbesserung des Versicherungsschutzes bei den kritischen Vormerk- und Entzugsdelikten ohne Prämienanhebung angeboten werden.
Quelle: ihr versicherungsmakler, 12/2005
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Kontakt |
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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